Bayern
"Vereinigung der Pflege" startet im Mai
MÜNCHEN. In Bayern soll bald eine "Vereinigung der bayerischen Pflege" den Berufsstand vertreten. Der Landtag hat am Donnerstag das Gesetz beschlossen, das zum 1. Mai in Kraft treten soll. Bis Herbst soll ein Gründungsausschuss berufen werden, um den ersten Vorstand zu wählen und eine vorläufige Satzung zu erarbeiten.
Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) wertet den Beschluss als Erfolg. "Ich ermuntere alle Pflegekräfte, sich der neuen Vereinigung anzuschließen", sagte sie. "Damit haben sie die Möglichkeit, sich bei wichtigen Themen für die Pflege einzubringen."
Das Vorhaben war bis zuletzt umstritten. Insbesondere der Bayerische Landespflegerat und Vertreter von Berufsverbänden hatten wiederholt eine Pflegekammer gefordert. Eine solche wurde in Rheinland-Pfalz 2013 beschlossen und nahm Anfang 2016 die Arbeit auf. Schleswig-Holstein und Niedersachsen entschieden sich ebenfalls für Kammern, Nordrhein-Westfalen prüft eine Initiative.
In Bayern hingegen wurde die Form einer "Pflege-Vereinigung" gewählt. Sie soll eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sein, ohne Pflichtmitgliedschaft oder Beitragszahlungen. Die Finanzierung soll staatlich erfolgen. Dieses Modell begründete das Ministerium unter anderem mit einer Umfrage von 2013 – danach wollte die Hälfte der Pflegenden keine Kammer. Als Gründe dafür wurden häufig die Pflichtmitgliedschaft und Kammerbeiträge angegeben.
Das Gesundheitsministerium betont, die Vereinigung solle bei allen Gesetzgebungsverfahren zur Pflege gehört werden. Sie könne selbstverwaltet agieren, Vorstand und Delegiertenversammlung sollten nur aus Pflegekräften bestehen. Zudem werde es kammerähnliche Befugnisse geben, wie die Berufsaufsicht und die Anerkennung von Weiterbildungen. Die Berufs- und Weiterbildungsordnung selbst soll aber der Staat erlassen, anders als etwa bei der Ärztekammer.
Der Bayerische Landespflegerat bezweifelte bis zuletzt, ob eine solche Einrichtung die Interessen der Pflegenden wirksam vertreten könne. Bemängelt wurde unter anderem die staatliche Finanzierung, die unabhängiges Handeln behindere.(cmb)