KV Nordrhein
Weniger Ärzte koloskopieren, die Qualität steigt
Eine aktuelle Bestandsaufnahme de KV Nordrhein zeigt, dass die Bemühungen um eine bessere Qualität bei koloskopischen Untersuchungen Früchte tragen.
Veröffentlicht:KÖLN. Qualitätssichernde Maßnahmen zeigen Wirkung: Die Zahl der koloskopierenden Ärzte ist in der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo) in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen.
Gleichzeitig ist die Qualität der Untersuchung bei den weiterhin in dem Segment aktiven Medizinern gestiegen.
Das geht aus dem Qualitätsbericht 2014 der KVNo hervor. Bis zum Jahr 2003 machten rund 640 Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein Koloskopien, berichtet dort Dr. Arno Theilmeier, Fachgruppenkoordinator Kolorektales Karzinom im Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands.
"Nach Einführung der Qualitätssicherungsvereinbarung hat sich die Zahl der koloskopierenden Ärzte auf rund 240 reduziert."
Qualität nimmt zu
Die mit Einführung der Vereinbarung eingerichteten beiden ärztlichen Beratungskommissionen haben nach Angaben Theilmeiers festgestellt, dass die Qualität der Untersuchungen stetig zunimmt, was sich in einem Rückgang der Komplikationen, steigenden Adenomdetektionsraten oder weniger Hygienemängeln zeigt.
"Die eingereichten Dokumentationen sind mittlerweile so gut, dass nur noch selten Mängel festzustellen sind."
Ärzte mit einer Genehmigung zur Erbringung von Koloskopie-Leistungen müssen gegenüber der KVNo innerhalb von zwölf Monaten die selbstständige Durchführung von mindestens 200 totalen Koloskopien ohne Mängel und von mindestens zehn Polypektomien ohne Mängel nachweisen.
Zudem müssen sie die schriftliche und bildliche Dokumentation von 20 abgerechneten Koloskopien zu von der KV benannten Patienten vorlegen. Sind mindestens 90 Prozent der Dokumentationen von totalen Koloskopien ohne Mängel, folgt die nächste Überprüfung nach 24 Monaten.
Werden die Anforderungen nicht erfüllt, fordert die KV 20 weitere schriftliche und bildliche Dokumentationen an. Stellen die Prüfer erneut Mängel fest, erhalten die Ärzte eine weitere Möglichkeit, ihre fachliche Befähigung nachzuweisen, erläutert Theilmeier.
"Zeigt die Überprüfung nochmals Mängel oder wurden weniger als 200 totale Koloskopien durchgeführt, wird die Genehmigung widerrufen."
Alle Anträge genehmigt
Im Jahr 2013 nahmen in Nordrhein 247 Ärzte an der Koloskopievereinbarung teil. 19 erhielten in dem Jahr die Genehmigung zur präventiven und kurativen Koloskopie, 13 schieden aus dem Tätigkeitsbereich aus.
Die zuständige Kommission musste bei keinem Arzt die Genehmigung ablehnen oder widerrufen.
In Nordrhein waren 2013 insgesamt 72 Leistungen genehmigungspflichtig. Neu hinzugekommen war die neuropsychologische Therapie.
Der größte Bereich ist die Ultraschalldiagnostik. Hier hatten 11 571 nordrheinische Ärztinnen und Ärzte die Genehmigung zur Erbringung der Leistungen, davon waren 2013 insgesamt 2664 neu erteilt worden. Bei 556 Medizinern musste die zuständige Kommission die Genehmigung ablehnen oder widerrufen.
Hohe Teilnehmerzahlen gibt es auch in der psychosomatischen Grundversorgung mit 7041. Hier wurden 2013 zwei Genehmigungen abgelehnt oder widerrufen.
Weder beim bedeutenden Bereich des Hautkrebsscreenings mit 4988 abrechnenden Ärzten noch bei den Langzeit-EKG-Untersuchungen (4065 Ärzte) gab es im Berichtsjahr Ablehnungen oder Widerrufe.
In manchen Fällen prüfen die zuständigen Kommissionen auch, ob auf Seiten der Patienten die notwendigen Voraussetzungen für die Erbringung bestimmter Leistungen zu Lasten der Krankenkassen gegeben sind.
Bei der LDL-Apherese wurde 2013 von den Prüfern die Genehmigung bei 26 von 369 Patienten abgelehnt, weil die medizinischen Voraussetzungen nicht vorlagen. Auf Seiten der 126 Ärzte gab es dagegen weder Ablehnungen noch Widerrufe.
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