FDP-Anfrage
Werden Menschen mit Beeinträchtigungen in Heimen vor Gewalt gut geschützt?
Mehrere Hundert Menschen mit Beeinträchtigungen sind jährlich in Einrichtungen oder im häuslichen Bereich Gewalt ausgesetzt. Wie die Bundesregierung das verhindern will, hat die FDP-Fraktion erfragt.
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Gewalterfahrungen gerade beeinträchtigter Menschen in ihren Pflegeeinrichtungen kommt immer noch vor, wie der Antwort der Bundesregierung auf eine FDP-Anfrage zu entnehmen ist.
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Berlin. 555 Menschen mit Behinderungen wurden laut Polizeilicher Kriminalstatistik im Jahr 2019 im Gesundheitswesen Opfer einer Straftat. Die FDP-Fraktion macht sich darüber Gedanken, wie Beeinträchtige vor allem in Einrichtungen und dem häuslichen Bereich besser vor Gewalterfahrungen geschützt werden können und stellte eine Anfrage an die Bundesregierung. Diese verweist in ihrer Antwort auf zahlreiche allgemeine Gewaltpräventions-Projekte für Frauen, Kinder und Männer. Spezielle Angebote für Beeinträchtige gibt es dagegen nur vereinzelt.
Für den Schutz von Gewalt betroffener Männer beispielsweise würden seit 2017 in verschiedenen Bundesländern Männerschutzwohnungen gefördert, heißt es in der Antwort. Diese Wohnungen stünden grundsätzlich auch behinderten Männern zur Verfügung. Allerdings seien diese nicht immer barrierefrei und dadurch nicht für Rollstuhlfahrer zugänglich. Frauenhäuser böten auch Frauen mit kognitiven, physischen und psychischen Defiziten sowie sonstigen körperlichen und mentalen Beeinträchtigungen Zufluchtsmöglichkeiten.
Inanspruchnahme steigt in der Pandemie
Als weitere Maßnahme nennt die Bundesregierung das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums, das Unterstützung und Beratung zu Fragen rund um das Thema „Pflege und Hilfe im Alter“ biete. Während der Corona-Pandemie sei das Angebot um die Beratung in kritischen und Belastungssituationen erweitert worden. Während der Pandemie seien die Anruferzahlen gestiegen und auch die Krisenberatung habe zugenommen.
Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort außerdem auf einen Erfahrungsaustausch zum Thema „Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen“ mit den Ländern und verschiedenen Verbänden. Zusätzlich sei mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe eine Regelung zum verbesserten Gewaltschutz vorgelegt worden. „Mit dem neu einzuführenden § 37a SGB IX werden Leistungserbringer von Teilhabe- und Rehabilitationsleistungen verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohten Menschen vor Gewalt zu treffen.“
Nicht nur eine Frage der Überforderung
Die FDP sieht in der Überforderung Pflegender einen begünstigenden Faktor für Gewalt gegenüber den Pflegenden. Die Bundesregierung stimmt dem zu, doch spiele auch die Beziehungsqualität zwischen dem Pflegebedürftigen und der Pflegeperson eine entscheidende Rolle, heißt es: Biografische Verstrickungen aus der Vergangenheit könnten das Entstehen von Gewalt ebenfalls begünstigen. Eine singuläre Ursache problematischer Pflegebeziehungen gebe es nicht.