Versorgungsmangel
Wie kommen Ärzte an benötigte Grippe-Vakzinen?
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat auf regionale Engpässe bei der Versorgung mit Grippeimpfstoff reagiert und einen Versorgungsmangel ausgerufen. Damit ist die rechtliche Grundlage gelegt, Impfstoffe etwa unter Ärzten auszutauschen. Aber wie geht das vonstatten? Darüber scheint noch Unklarheit zu herrschen.
Veröffentlicht:BERLIN. Die Engpässe beim Grippeimpfstoff haben sich schon länger abgezeichnet. Am Dienstag hat Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nun offiziell einen Mangel in der Versorgung mit Grippeimpfstoffen festgestellt und damit die rechtliche Basis geschaffen, Lücken einfacher auszugleichen. Wirksam wird die Bekanntmachung, sobald sie – schnellstmöglich – im Bundesanzeiger verbreitet wird.
Konkret ermöglicht das zum Beispiel:
- die Abgabe von Grippeimpfstoff zwischen Arztpraxen.
- den Vertrieb von im EU-Ausland zugelassenen Grippeimpfstoffen mit abweichender Kennzeichnung.
- die Abgabe von Grippeimpfstoffen zwischen Apotheken ohne Großhandelserlaubnis.
- die Entnahme von Teilmengen (Auseinzelung) durch Gesundheitsämter.
Ein Vertrieb von im EU-Ausland zugelassenen Impfstoffen mit abweichender Kennzeichnung hatte zum Beispiel bereits vor zwei Jahren eine Lücke beim Sechsfachimpfstoff zur Grundimmunisierung von Säuglingen geschlossen, so eine PEI-Sprecherin zur „Ärzte Zeitung“. Damals seien Impfstoffe aus Frankreich und Italien nach Deutschland umgeleitet und als Reimport mit deutschem Beipackzettel vertrieben worden.
Beim Grippe-Impfstoff ist die Situation aber eine andere: Nicht alle EU-Länder haben auf viervalenten Grippe-Impfstoff umgestellt. Die Suche nach möglichen Restbeständen in Nachbarländern für diese Vakzinen dürfte also vergleichsweise schwieriger werden.
Vieles im Unklaren
Unklarheit herrscht offenbar auch noch, wie der konkrete Austausch – auch im Hinblick auf die Wahrung der Kühlkette – und die Abrechnung bei weit voneinander liegenden Praxen bzw. Apotheken erfolgen könnte. Erste Nachfragen der Redaktion bei der ABDA und Apothekerverbänden bzw. Ärzteverbänden konnten dazu bislang keine Antwort liefern.
Die Maßnahme des Bundesgesundheitsministeriums heißt außerdem nicht unbedingt, dass der Impfstoff tatsächlich knapp ist. Das Gesundheitsministerium rechnet vor, dass in dieser Saison mit 15,3 Millionen freigegebenen Dosen rund eine Million Impfdosen mehr verfügbar sind, als im vergangenen Jahr verimpft wurden.
Allerdings: Sind die Impfdosen verbraucht, ist Schluss: Die Herstellung dauert ein halbes Jahr, es kann nicht für die aktuelle Saison nachproduziert werden. In diesem Jahr fehlt zudem ein vierter Anbieter für die Standardimpfstoffe, weil Seqirus noch keine zugelassenen viervalenten Vakzinen hat, die jetzt als Standard empfohlen wird.
So hatte das zuständige Paul-Ehrlich-Institut (PEI) auch 2017 mit 17,9 Millionen Dosen deutlich mehr Grippe-Impfstoff freigegeben als dieses Jahr. Etwa 2,6 Millionen Dosen der trivalenten Impfstoffe waren damals aber mangels Nachfrage vernichtet worden. Die Versorgung in diesem Jahr ist im Vergleich zu 2017 also deutlich stärker auf Kante genäht.
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) bezeichnet in einer Mitteilung die Versorgungsengpässe vor allem als „hausgemachtes Problem“ des Gesetzgebers. Das BMG lasse zu, dass Rabattausschreibungen durch regionale Versorgungsverträge umgangen werden. Zudem sei im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) geplant, dass Hersteller – als zusätzliche Preisbremse – für Impfstoffe einen Abschlag von fünf Prozent gewähren müssen, für saisonale Grippe-Impfstoffe sind es sogar zehn Prozent. (eis/run/af/fst)
Dieser Beitrag wurde aktualisiert am 21.11. um 16.00 Uhr
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