Mangel an Impfstoffen
Arztpraxen sollen leichter an Grippevakzine kommen
In mindestens sechs Bundesländern drohen die tetravalenten Grippeimpfstoffe auszugehen. Spahn hat nun reagiert und will unter anderem einen pragmatischen Austausch zwischen Praxen erlauben.
Veröffentlicht:BERLIN. Arztpraxen mit hohen Beständen an tetravalenten Grippevazinen (Fluenz Tetra®, Influvac® Tetra, Influsplit Tetra® und Vaxigrip Tetra®) soll erlaubt werden, unbürokratisch Impfdosen in Mangelgebiete abzugeben. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat dafür bereits die Voraussetzungen geschaffen, indem er offiziell einen Mangel in der Versorgung mit Grippeimpfstoffen festgestellt hat.
Das hat das Gesundheitsministerium der „Ärzte Zeitung“ gegenüber bestätigt. Wirksam wird die Bekanntmachung, sobald sie – schnellstmöglich – im Bundesanzeiger verbreitet wird. Das Vorgehen beruht auf Regelungen nach Paragraf 79 des Arzneimittelgesetzes.
Vorräte sind nicht wirklich knapp
Die Maßnahme bedeutet nicht, dass der Impfstoff tatsächlich knapp ist. Im Gesundheitsministerium geht man sogar davon aus, dass rund eine Million Impfdosen mehr verfügbar sind, als im ganzen vergangenen Jahr ausgegeben wurden. Auch die Bundesoberbehörden schätzen, dass ausreichend Impfstoff in der Handelskette vorhanden ist. Die Vakzinen könnten allerdings nicht dort sein, wo Bedarf herrsche.
Als Ursache für die Fehlallokation vermutet das BMG unter anderem Direktverträge zwischen Kassen und Apothekern, Überbevorratung in Arztpraxen und Apotheken, verspätete Bestellung von Impfstoffen durch Ärzte und Apotheken sowie eine höhere Nachfrage aufgrund der schweren Grippesaison im Vorjahr.
Manifeste Engpässe bei der Versorgung gibt es laut BMG in Niedersachsen, Bremen, Saarland, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Mit der Ausrufung des Versorgungsmangels schafft Spahn weitere Spielräume.
Die betroffenen Bundesländer erhalten die Möglichkeit, Grippeimpfstoffe, die nicht in Deutschland zugelassen sind, bzw. die eine abweichende Kennzeichnung besitzen, befristet in Verkehr zu bringen oder nach Deutschland zu importieren. Zudem können Apotheken auch ohne Großhandelserlaubnis aus anderen EU-Ländern bezogene Grippe-Impfstoffe abgeben. So wie Ärzte und Apotheker untereinander können außerdem auch die Gesundheitsämter Impfdosen weitergeben. (af)
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