Verfassungsgericht

Zwei Klagen zur Sterbehilfe abgewiesen

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KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat zwei von insgesamt 13 Klagen gegen das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe aus formalen Gründen abgewiesen. Sie erfüllten nicht die Annahmevoraussetzungen, heißt es knapp in den beiden Beschlüssen, die am Freitag in Karlsruhe veröffentlicht wurden. Die Klage einer Gruppe von Medizinern und Professoren war demnach unzureichend begründet. Einem Einzelkläger fehlte es an der direkten Betroffenheit.

Die Verfassungsbeschwerden richten sich gegen den neuen Paragrafen 217 im Strafgesetzbuch. Seit Dezember 2015 verbietet er Sterbehilfe als Dienstleistung. Wer einem Menschen geschäftsmäßig ein tödliches Medikament zur Verfügung stellt, dem drohen bis zu drei Jahre Haft. Dagegen geklagt haben Sterbehilfe-Organisationen, schwerkranke Patienten, Ärzte und Pflegekräfte. Ein Eilantrag, der darauf abzielte, das Gesetz außer Vollzug zu setzen, war Anfang 2016 gescheitert (die "Ärzte Zeitung" berichtete).

Das Sterbehilfe-Verbot steht auf der Liste der Verfahren, in denen die Verfassungsrichter im Laufe des Jahres eine Entscheidung anstreben. Da zu dem Komplex voraussichtlich eine mündliche Verhandlung angesetzt wird, ist ein Urteil bis Ende 2017 jedoch unwahrscheinlich.

Zwischen der Verhandlung und der Urteilsverkündung liegen üblicherweise mindestens mehrere Monate. Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts sagte auf Anfrage, derzeit sei eine Entscheidung nicht absehbar. (dpa)

Beschluss des

Bundesverfassungsgerichts:

Az. 2 BvR 2492/16 u.a.

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