Patientendatenschutzgesetz

ePA: Zehn Euro oder besser doch verhandeln?

Mit dem Patientendatenschutzgesetz wird auch eine Honorarfrage verhandelt: Was sollen die Ärzte für die Erstbefüllung der ePA bekommen?

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Wieviel ist das Befüllen der elektronischen Patientenakte wert? Im Gespräch sind einmalig 10 Euro pro Patient.

Wieviel ist das Befüllen der elektronischen Patientenakte wert? Im Gespräch sind einmalig 10 Euro pro Patient.

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Berlin. Beim Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) sind Union und SPD noch nicht auf der gleichen Spur. Es gebe weiteren Klärungsbedarf, hieß es im Anschluss an das Berichterstattergespräch am Donnerstagabend.

Die Knackpunkte reichen von datenschutzrechtlichen Fragen bis hin zur Honorierung der niedergelassenen Ärzte für das erstmalige Befüllen der elektronischen Patientenakte (ePA) mit Behandlungsdaten. Offen scheint weiterhin auch, ob die forschende Pharmaindustrie für die Entwicklung neuer Produkte auf Patientendaten zugreifen darf.

Nach Pfingsten wollen sich die Fachpolitiker der Koalition erneut treffen. In der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause Anfang Juli soll das Gesetz nach gegenwärtigem Stand in zweiter und dritter Lesung beraten und beschlossen werden. Am 7. Mai war das Gesetz im vereinfachten Verfahren ohne Aussprache zur Beratung in den Gesundheitsausschuss überwiesen worden.

Erstbefüllung für zehn Euro?

Zehn Euro sollen die Vertragsärzte und -psychotherapeuten sowie Krankenhäuser dafür erhalten, wenn sie im Jahr 2021 erstmals Daten in die ePA einfließen lassen. Abgerechnet werden kann eine solche „Erstbefüllung“ laut Gesetzentwurf aber nur einmal pro Versichertem und elektronischer Akte. Ab 2022 soll die Vergütung dafür dann von den Vertragsärzten mit den Kassen ausgehandelt werden.

Dass die Höhe einer Vergütung, wenn auch laut Regierungsentwurf lediglich als befristeter Anreiz zum Handeln gedacht, im Gesetz auftauchen soll, stößt auf Widerstand auf der Kassenseite. „Das hat präjudizierende Wirkung, auch auf die Verhandlung zur Vergütungshöhe ab 2022“, argumentierte die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands Dr. Doris Pfeiffer am Mittwoch im Gesundheitsausschuss. Als „ungewöhnlich“ bezeichnete ein Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung „dieses konkrete Vorgehen“ der Regierung.

Ärzte für Verhandlungslösung

Auch die Vertragsärzte bevorzugen eine Verhandlungslösung, aber aus anderen Gründen. Darauf hat KBV-Vorstand Dr. Thomas Kriedel in der Ausschusssitzung aufmerksam gemacht. Es sei fraglich, ob zehn Euro für eine Erstbefüllung ausreichten. Der Aufwand sei zum gegenwärtigen Zeitpunkt überhaupt nicht zu ermessen.

Kriedel machte darauf aufmerksam, dass Patienten die Akte nicht zwingend bei dem Arzt zum ersten Mal einsetzten, der tatsächlich über die Mehrzahl oder sogar alle Befunde verfüge. „Wir stellen uns eine Selbstverwaltungslösung mit einem Hinweis im Gesetz vor, dass diese Tätigkeit vergütet werden muss“, sagte Kriedel. Die Selbstverwaltung könne dann darüber verhandeln, wie viele Ärzte von dem Honorar für Erstbefüllungen profitieren sollten.

BÄK: ePA ist keine Aldi-Tüte

Die Bundesärztekammer (BÄK) plädierte für eine Honorierungsvariante, die es erlaube, die Patientenakte langfristig inhaltlich sinnvoll aufzubauen. Nach Möglichkeit solle die Akte nicht wie eine „Aldi-Tüte“ funktionieren, in die alles hineingestopft werde und der weiterverarbeitende Arzt sich immer erst zusammensuchen müsse, was er brauche, sagte der Allgemeinmediziner Erik Bodendieck von der BÄK.

In der Unionsfraktion gibt es Stimmen, die die Variante mit einem im Gesetz genannten festen Betrag unterstützen. Es solle für das Jahr 2021 eine auskömmliche Finanzierung für die Ärzte geben. „Die zehn Euro scheinen mir da an der unteren Grenze des Zumutbaren zu liegen“, sagte der CDU-Gesundheitspolitiker Alexander Krauß der „Ärzte Zeitung“.

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Kommentare
Dr. Klaus Günterberg 03.06.202012:40 Uhr

EIN JUDASLOHN!!
Wer seine Patientendaten "hochlädt", d. h. anderen zugänglich macht, die an der Behandlung nicht beteiligt sind, verstößt eklatant gegen seine ärztliche Schweigepflicht. Ob man dafür 10 Euro oder 1.000 Euro bekommt - da spielt der Preis überhaupt keine Rolle - es ist ein Judaslohn.
Einzelheiten kann man nachlesen: http://dr-guenterberg.de/content/publikationen/2018/FA-Das-deutsche-TI-Projekt-aus-aerztlicher-Sicht.pdf. Dort findet sich auch ein höchstrichterliches Urteil zur ärztlichen Schweigepflicht.
Was passiert, wenn es eine einrichtungsübergreifende Patientenakte geben sollte, wird hier geschildert: http://dr-guenterberg.de/content/publikationen/2007/vernetztes-Geheimnis-fuer-Homepage.pdf

Dr. Thomas Georg Schätzler 03.06.202010:54 Uhr

Es ist eine bodenlose Frechheit!

Ganze 10 Euro werden uns niedergelassenen Haus-Ärztinnen und -Ärzten angeboten, für das erstmalige Befüllen der elektronischen Patientenakte (ePA) mit Behandlungsdaten. Ullrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbands e. V. dazu als Kernaussage: „Wir machen Medizin, nicht den IT-Kundenservice für Krankenkassen!“
Es ist unerträglich, dass auf die niedergelassenen Haus- und Fachärzte als beliebtes "Ärzte-Bashing" eingedroschen wird, als hätten nicht unsere EDV-Hausaufgaben längst gemacht. Unsere EDV-Anlagen sind zumeist auf dem neuesten Stand, werden durch teure Updates ständig aktualisiert und durch Praxispersonal/Praxisinhaber gewartet.

Viele meiner Kolleginnen und Kollegen haben im hausärztlichen Bereich ein Höchstmaß an Digitalisierung und elektronischer Patientenakte in der Praxisdokumentation seit Jahrzehnten (in meiner Praxis seit 1997) implementiert, investiert und realisiert. Wir könnten zwar jederzeit auf Knopfdruck eine komplette medizinische EDV-Dokumentation erstellen, auf elektronischen Medien speichern und herausgeben. Aber dafür haben wir in der Langzeitversorgung längst für jeden Patienten mehrere hundert Euro bezahlt.

Im Übrigen kann davon bei den Gesetzlichen Krankenkassen der GKV nicht ansatzweise die Rede sein: Immer noch müssen massenweise papiergestützte Formulare, Schriftsätze, Bescheinigungen und Gutachten umständlich händisch ausgefüllt, gestempelt und eigenhändig unterschrieben werden. Immer noch wird der uneingeschränkte EDV-Austausch unter Kolleginnen und Kollegen in Klinik und Praxis massiv behindert, ohne dass es dafür sachlich-inhaltliche Gründe gäbe.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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