Lieferengpässe
Kassen-Vorschläge gegen Lieferengpässe: ABDA befürchtet „gläserne Apotheke“
Wollen die Krankenkassen wirklich jeder Apotheke ins Warenlager schauen können? ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening warnt jedenfalls davor. Gegen Lieferengpässe bei Medikamenten müsse es andere Lösungen geben.
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Kann es gegen Lieferengpässe helfen, die Warenlager von Apotheken zu prüfen? Der Apotheken-Dachverband ABDA warnt davor.
© Waltraud Grubitzsch/dpa
Berlin. Die Apotheker wollen sich von den Kassen nicht in die Karten – sprich ihre Vorratshaltung – schauen lassen. Die Branche wehre sich, heißt es in einer Mitteilung des Dachverbands ABDA am Freitag, „gegen jüngst von Krankenkassen ins Spiel gebrachte Vorschläge, das Warenlager jeder einzelnen Apotheken durchleuchten zu können, um dadurch angeblich Lieferengpässe von Arzneimitteln zu bekämpfen“.
Der Vorschlag, den ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening als „gläserne Apotheke“ kritisiert, war offenbar während eines Fachgesprächs zu Lieferengpässen am Mittwoch (25. Januar) im Gesundheitsausschuss des Bundestages aufgekommen. Dessen genauer Wortlaut war am Freitag bei der ABDA nicht in Erfahrung zu bringen.
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Aus Früheren Stellungnahmen von Kassenseite ist bekannt, dass insbesondere eine Meldeverpflichtung aller Handelsstufen über tagesaktuelle Nicht-Verfügbarkeiten gewünscht wird – so etwa vom GKV-Spitzenverband Ende September vorigen Jahres zu einem Antrag der AfD-Fraktion („Lieferengpässe bei Arzneimitteln wirksam begrenzen“, Bundestagsdrucksache 20/3533). Dabei handelt es sich aber keinesfalls um einen aktiven Zugriff der Kostenträger auf Bestandslisten einzelner Apotheken.
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Volle Lagertransparenz beseitigte allerdings „keinen einzigen Lieferengpass“, so Overwiening weiter. sondern schüre „nur Ängste und Befürchtungen bei Patientinnen und Patienten, dass auch ihre persönlichen Daten für Marketing- oder Versicherungszwecke ausgewertet und letztlich missbraucht werden können“.
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Eine Chance, Lieferproblemen besser vorzubeugen, sehen die Apotheker der Mitteilung zufolge vor allem in „Rabattverträgen mit mehreren Wirkstoffherstellern“. Für sich selbst erhoffen sie sich von dem anstehenden „Arzneimittel-Gesetz“ größere Freizügigkeit bei der Aut-idem-Substitution sowie einen finanziellen Ausgleich für den Zeitaufwand, den Apotheker infolge Lieferengpässen mit der Suche nach Produktalternativen hätten. (cw)