Modellprojekt zur Grippeimpfung

Ärzte verärgert über höheres Impfhonorar für Apotheker

Viele Ärzte missbilligen die Grippeimpfung in Apotheken. Dass die Pharmazeuten dafür auch noch besser bezahlt werden, nennen Kinderärzte und Internisten einen Skandal.

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Impfen lieber beim Arzt oder geht es auch beim Apotheker? Kinder- und Jugendärzte sowie Internisten ärgern sich über die möglichen Honorare für Impfungen in Apotheken.

Impfen lieber beim Arzt oder geht es auch beim Apotheker? Kinder- und Jugendärzte sowie Internisten ärgern sich über die möglichen Honorare für Impfungen in Apotheken.

© absent84 / stock.adobe.com

Wiesbaden/Köln. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) und der Bundesverband Deutscher Internisten (BDI) fordern den Gesetzgeber auf, das ärztliche Honorar für die Grippeimpfung auf ein auskömmliches Niveau anzuheben.

In einer gemeinsamen Mitteilung machen die Verbände ihrem Ärger darüber Luft, dass bei dem ersten Modellprojekt zur Grippeimpfung in Apotheken die AOK Rheinland/Hamburg den Pharmazeuten 12,61 Euro je Impfung zugestanden hat. Was, wie BVKJ-Präsident Dr. Thomas Fischbach vorrechnet, kostendeckend sei: „Eine Grippeimpfung dauert einschließlich Vor- und Nachbereitung durchschnittlich zwölf Minuten. Legt man einen Euro pro Minute fest, ergibt sich ein Honorar von 12 Euro“.

„Wir sind keine Schmalspur-Impfer“

Ärzte erhielten dagegen „nur rund zwei Drittel dieses Betrags und in vielen Bundesländern sogar noch weniger“. „Wir sind Experten für das Impfen und keine Schmalspur-Impfer, wir bilden uns und unsere Mitarbeiterinnen kontinuierlich fort, unsere Praxen sind auf die besonderen Bedürfnisse der Impflinge eingerichtet. All dies muss honoriert werden“, argumentiert Fischbach. Stattdessen fließe das Geld nun in die Apotheken. „Dies ist ein Skandal, den wir nicht stillschweigend hinnehmen werden!“

Je nach Bundesland erhalten Niedergelassene der Mitteilung zufolge pro Grippeimpfung zwischen 7,47 Euro (in Sachsen-Anhalt) und 9,43 Euro (Hessen). In Nordrhein beträgt das Honorar nach Auskunft von BDI-Geschäftsführer Tilo Radau 7,83 Euro.

BDI-Präsidentin Christine Neumann-Grutzeck betont das Kompetenzgefälle zwischen Ärzten und Apothekern. „Eine mehrstündige Schulung zu Impfungen, in der im Hauruckverfahren über allergische Reaktionen und andere Impf-Risiken aufgeklärt wird, ersetzt kein mehrjähriges Medizinstudium.“ Um so weniger sei die unterschiedliche Bezahlung ein- und derselben Leistung zu rechtfertigen.

AOK: Lohn für Dokumentation.

Der AOK Rheinland/Hamburg, Vertragspartner des Apothekerverbands Nordrhein beim bundesweit ersten Modellprojekt zur Grippeimpfung in der Offizin, wirft BDI-Geschäftsführer Radau zudem vor, ihre Versicherten als „Versuchskaninchen“ zu mißbrauchen. „Ich würde als Kasse eine ärztliche Leistung jedenfalls nicht durch einen Apotheker erbringen lassen“.

Um eine Stellungnahme gebeten, erklärte die AOK Rheinland/Hamburg lediglich, „vor dem Hintergrund der mehrseitigen Evaluationsdokumentation“, die die Apotheker je Impfung zu leisten hätten, „halten wir das vereinbarte Honorar für sachgerecht“. „Üblicherweise“ würden auch Ärzte für Dokumentationsaufwand, etwa in Disease Management Programmen, eigens entlohnt. (cw)

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 07.10.202015:22 Uhr

Grippeimpfung 2020 - Betrug an Patienten und Ärzten

Zur Absicherung bei möglichen Problemen und Komplikationen können die Apotheken dann auch noch "Ihre" Vertragsärztinnen und Vertragsärzte aus der vollen Sprechstunde hinzuziehen.

Gipfel ist, dass je Impfung teilnehmende Apotheker netto 12,61 Euro erhalten sollen. Hinzu kommt noch ein Aufschlag auf den Einkaufspreis. Eine in Vertragsarztpraxen erfolgende Influenza-Impfung ist gerade einmal 7,71 Euro Praxisumsatz wert.

Die AOK Rheinland/Hamburg argumentiert wie ein klassischer Winkeladvokat: „Vor dem Hintergrund der mehrseitigen Evaluationsdokumentation“, die die Apotheker je Impfung zu leisten hätten, „halten wir das vereinbarte Honorar für sachgerecht“.

Damit unterschlägt die AOK wissentlich und vorsätzlich, dass Vertragsärzte eine komplette elektronische Patientenakte (ePA) führen, die bio-psycho-soziale Vorgeschichte vorhalten, den Krankheits- und Gesundheitsstatus dokumentieren bzw. Medikations- und Interaktions-Evaluationen betreiben müssen.

Seltsam nur, weshalb Kinder, Schwangere und ältere, meist multimorbide Patienten von der Apotheken-Grippeeimpfung ausgeschlossen werden?

Haben da Politik und AOK etwa "kalte Füße" bekommen?

Mf + kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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