Urteil
Arbeitszeitbetrug: Keine geheime Datenerfassung beim Zugang zum Betrieb!
Ein Arbeitgeber muss seine Mitarbeiterin über jegliche Datenerfassung informieren. Sonst verstößt er gegen die Datenschutzgrundverordnung und verletzt das Recht auf informelle Selbstbestimmung, urteilte ein Landesarbeitsgericht.