Rechtsstreit um Premiumplatz

Arztbewertungsportal Jameda gibt Kampf auf

Das Arztbewertungsportal Jameda hat im Rechtsstreit um die Kennzeichnung eines bezahlten Premiumplatzes die Berufung zurückgezogen.

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Der kostenpflichtige Eintrag "Premium-Partner" auf einem Arztbewertungsportal reicht nicht aus, um kenntlich zu machen, dass der dort angezeigte Mediziner zwar an oberster Stelle der individualisierten Suchergebnisse steht, für diese "Top-Platzierung" aber bezahlt hat und dies nicht auf das Votum der Portalnutzer zurückzuführen ist.

Eine entsprechende Praxis ist dem Arztbewertungsportal Jameda nun untersagt. Die Wettbewerbszentrale hatte auf Unterlassung geklagt.

Berufung unbegründet

Nach Angaben der Münchener Kanzlei Klaka Rechtsanwälte, die die Wettbewerbszentrale vor Gericht vertreten hat, hat das Oberlandesgericht München am Donnerstag in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass es die Berufung der Beklagten als unbegründet ansieht.

In der Vorinstanz hatte das Landgericht München I entschieden, dass die nach eigenen Angaben größte Arztempfehlung Deutschlands die beanstandete Praktik unterlassen müsse (Az.: 37 O 19570/14). Die Entscheidung fiel im März dieses Jahres (wir berichteten).

Das Unternehmen teilte auf Nachfrage der "Ärzte Zeitung" mit, dass die beanstandete Kennzeichnung der betreffenden Einträge bereits in "Anzeige" geändert worden sind. Wie der Portalbetreiber betont, sei es nie seine Absicht gewesen, "Nutzer des Portals darüber hinwegzutäuschen, dass es sich bei der ‚Top-Platzierung‘ um einen kostenpflichtigen Eintrag handelt". (maw)

Az.: 29 U 1445/15

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Welche Endpunkte sind patientenrelevant?

Patientenrelevanz: Ein Kommentar aus juristischer Sicht

Kooperation | In Kooperation mit: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tipps für die Praxis

So entwickeln Sie Ihre Arztpraxis strategisch weiter

Lesetipps
Bald nicht nur im Test oder in Showpraxen: Auf einem Bildschirm in der E-Health-Showpraxis der KV Berlin ist eine ePA dargestellt (Archivbild). Nun soll sie bald überall zu sehen sein auf den Bildschirmen in Praxen in ganz Deutschland.

© Jens Kalaene / picture alliance / dpa

Leitartikel

Bundesweiter ePA-Roll-out: Reif für die E-Patientenakte für alle

Husten und symbolische Amplitude, die die Lautstärke darstellt.

© Michaela Illian

S2k-Leitlinie

Husten – was tun, wenn er bleibt?

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung