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Auch im Norden Abschied von der Homöopathie

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Bad Segeberg. Die Ärztekammer Schleswig-Holstein hat eine neue Weiterbildungsordnung, die voraussichtlich Mitte 2020 in Kraft treten wird, einstimmig verabschiedet. Spezifisch für Schleswig-Holstein ist, dass angehende Allgemeinmediziner ihre Weiterbildung auch weiterhin nicht nur bei Fachärzten für Allgemeinmedizin, sondern auch bei niedergelassenen hausärztlich tätigen Internisten absolvieren können.

„Das erweitert den Kreis der möglichen Weiterbildungsstellen für angehende Allgemeinmediziner und kann durch diese Flexibilisierung dazu führen, dass sie schneller in der Versorgung ankommen“, sagte Schleswig-Holsteins Kammerpräsident Dr. Henrik Herrmann. Neu ist, dass künftig verpflichtende Schulungen für Weiterbildungsbefugte vorgesehen sind. Außerdem wurde die Zusatzweiterbildung Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung gestrichen.

Für diesen Weg hatten sich vorher schon weitere Landesärztekammern entschieden. Für Ärzte, die mit der Zusatzweiterbildung schon begonnen haben, gilt eine Übergangsregelung. Die Körperschaft kündigte an, die neue Weiterbildungsordnung im kommenden Jahr in Kliniken und größeren ambulanten Einrichtungen vor Ort vorzustellen. (di)

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Kommentare
Ludwig 04.12.201915:33 Uhr

Einfach nur unverständlich

Was bedeutet die Entscheidung der Ärztekammer in Schleswig-Holstein für die Patientensicherheit? Der Ausstieg aus der ärztlichen Weiterbildung in Homöopathie bereitet den Boden für ihre unsachgemäße Anwendung. In qualifizierten ärztlichen Händen kann die Homöopathie bei einer Vielzahl von Erkrankungen Beschwerden lindern. Fällt die ärztliche Beratung vor der Anwendung weg, weil es keine qualifizierten Ärzte mehr gibt, werden Patienten die Homöopathie mit hoher Wahrscheinlichkeit ohne ärztliche Konsultation anwenden. Das jedoch kann nicht im Interesse der Ärztekammern sein. Die Behandlungsmethode ist in weiten Teilen der Bevölkerung hoch akzeptiert. Und deshalb brauchen wir entsprechend qualifizierte Ärzte. Als langjährig integrativ tätiger Gynäkologe bin ich davon überzeugt, dass sich die Kombination aus konventioneller Medizin und Homöopathie zum Wohl der Patienten gut miteinander verbinden lässt. Die Entscheidung der Ärztekammer in Schleswig-Holstein ist für mich einfach nur unverständlich.

Dr. Hümmer 30.11.201911:05 Uhr

Auch wenn es mich selbst zum Glück nicht mehr selbst betrifft:
Diese Entscheidungen kommen einem Berufsverbot gleich!
Die Frage aber, WAS IN WIRKLICHKEIT hinter dieser INQUISITION steckt, die mich an unselige zeiten in der deutschen Geschichte erinnert, und die sich trotz zunehmender Antibiotika-Resistenzen und wissenschaftlich erwiesnermaßen positiver Evidenz (sogar besser als die der Antidepressiva!) wie die Pest ausbreitet, diese Frage wird immer unübersehbarer und drängender!
Sind dies* vielleicht die WAHREN HINTERGRÜNDE, gerade da sich alle anderen (vordergründigen Argumente) als wiisenschaftlich widerlegbar herausgestellt haben ?
* https://homoeopathiewirkt.wordpress.com/2019/11/23/bedrohliche-homoopathie-oder-bedrohte-homoopathie/

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