Die Definition einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) umfasst in Zukunft auch ärztlich geleitete Medizinische Versorgungszentren (Paragraf 18).

Für Ärzte, die bereits in einer BAG arbeiten, könnte eine neue Regelung zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten bringen: Eine BAG kann künftig mehrere Praxissitze haben, wenn an den jeweiligen Praxissitzen mindestens ein Arzt der BAG eine ausreichende Versorgung der Patienten sicherstellt.

Dabei darf eine Präsenz von zehn Stunden (in der Woche) nicht unterschritten werden. Die bisherige Regelung, nach der mindestens ein Arzt "hauptberuflich" tätig sein musste, war nach Ansicht der Bundesärztekammer nicht flexibel genug, nachdem es mittlerweile viele Praxen gibt, die in Teilzeit geführt werden. (mn)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kommentar zur Entscheidung des Bundesrats

Klinikreform – ein Fall fürs Lehrbuch

Nach Bundesrats-Votum

Unterschiedliche Reaktionen auf beschlossene Klinikreform

Lesetipps