Verhaltensregeln

Veröffentlicht:

Die Behandlungsgrundsätze und Verhaltensregeln für Ärzte bei gemeinsam behandelten Patienten sind ergänzt und präziser gefasst worden.

So müssen Ärzte künftig bei Überweisungen von Patienten an Kollegen in anderen Praxen oder in der Klinik die erhobenen Befunde "unverzüglich" übermitteln und über die bisherige Behandlung informieren, soweit das Einverständnis der Patienten vorliegt oder es anzunehmen ist (Paragraf 7).

Begründet wird die Ergänzung der Musterberufsordnung damit, dass eine genaue Regelung, wie weiterbehandelnde Ärzte informiert werden müssen, im Interesse der Patienten geboten ist - besonders bei einem Wechsel zwischen ambulanter und stationärer Behandlung.

"Unverzüglich" bedeutet in diesem Fall, dass der behandelnde Arzt die Übermittlung nicht schuldhaft verzögern darf - was aber eine angemessen Bearbeitungszeit nicht ausschließt. Zudem sind Originalunterlagen zurückzugeben.

Eine weitere Modifikation bei den Verhaltensregeln: Ärzte dürfen auch weiterhin nicht ausschließlich über Print- und Kommunikationsmedien behandeln oder beraten.

Neu ist: Telemedizinische Verfahren sind jetzt ausdrücklich von dieser Vorschrift ausgeschlossen - wenn sichergestellt ist, dass Arzt oder Ärztin den Patienten unmittelbar behandeln. (mn)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kommentar zur Entscheidung des Bundesrats

Klinikreform – ein Fall fürs Lehrbuch

Nach Bundesrats-Votum

Unterschiedliche Reaktionen auf beschlossene Klinikreform

Lesetipps