Aufklärungspflicht
Die neue Berufsordnung
Unabhängigkeit: Beziehung zu Dritten Kooperationen: BAG mit mehreren Praxissitzen Marketing: Einschränkung bei Werbung Unerlaubte Zuwendung: Ärzte sollen unabhängig sein Arzt und Hersteller: Vergütung von Leistungen IGeL: Schriftlichkeit nun verbindlich Verhaltensregeln: Überweisung von Patienten Aufklärungspflicht: Bedenkzeit für die Patienten
Dieser Abschnitt (Paragraf 8) wurde umfassend erweitert. Ärzte müssen über eine Behandlung aufklären und den Patienten Bedeutung und Tragweite sowie Alternativen und Risiken in angemessener Weise verdeutlichen.
Stärker als bisher wurde betont, dass Ärzte dem Patienten eine ausreichende Bedenkzeit vor der Behandlung einräumen müssen.
Der Grund für die Änderung: Die bisherige Regelung erschien der Bundesärztekammer unzureichend, angesichts der hohen Bedeutung, die die Aufklärungspflicht hat.
Besonders intensiv sollte die Aufklärung vor Eingriffen sein, für die es keine medizinische Indikation gibt, etwa bei Schönheitsoperationen, hier bestehe eine besondere ärztliche Verantwortung, sich zu vergewissern, ob die Op dem Wohl des Patienten dient. (mn)