Aufklärungspflicht

Veröffentlicht:

Dieser Abschnitt (Paragraf 8) wurde umfassend erweitert. Ärzte müssen über eine Behandlung aufklären und den Patienten Bedeutung und Tragweite sowie Alternativen und Risiken in angemessener Weise verdeutlichen.

Stärker als bisher wurde betont, dass Ärzte dem Patienten eine ausreichende Bedenkzeit vor der Behandlung einräumen müssen.

Der Grund für die Änderung: Die bisherige Regelung erschien der Bundesärztekammer unzureichend, angesichts der hohen Bedeutung, die die Aufklärungspflicht hat.

Besonders intensiv sollte die Aufklärung vor Eingriffen sein, für die es keine medizinische Indikation gibt, etwa bei Schönheitsoperationen, hier bestehe eine besondere ärztliche Verantwortung, sich zu vergewissern, ob die Op dem Wohl des Patienten dient. (mn)

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Revision war erfolgreich

Neuer Prozess gegen falsche Anästhesistin gestartet

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Zu viel in der Hitze gearbeitet?

Der Mann mit der Alzheimermutation, der keine Demenz bekommt

Wiederkehrende Schwindelanfälle

Vertigo – wann steckt eine vestibuläre Migräne dahinter?

Man kann nicht nicht führen

Mitarbeiterführung in der Arztpraxis: Tipps für Praxisinhaber

Lesetipps
Eine Lupe vor Spielfiguren

© CYBERUSS / stock.adobe.com

Frage der Woche

Wie sieht für Sie der optimale Führungsstil aus?

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung