Unabhängigkeit

Veröffentlicht:

Die Regelung zur ärztlichen Unabhängigkeit wurde in der Musterberufsordnung neu formuliert (Paragraf 30).

Ärzte sind demnach verpflichtet, "in allen vertraglichen und sonstigen beruflichen Beziehungen zu Dritten ihre ärztliche Unabhängigkeit für die Behandlung der Patienten zu wahren."

Die Neufassung soll die ärztliche Unabhängigkeit als wesentliche Grundlage für die Beziehung zwischen Arzt und Patienten deutlich hervorheben und den Patientenschutz somit stärken. (mn)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Posttraumatische Belastungsstörung

Urteil: Krankenkasse muss PTBS-Assistenzhund nicht bezahlen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview mit BDI-Chefin

Neumann-Grutzeck: „Wir dürfen uns durch die GOÄ nicht spalten lassen“

Lesetipps
Jill Stein

© Jonathan Fernandes / Sipa USA / picture alliance

Ärztin und Aktivistin bei der Green Party

US- Präsidentschaftswahl: Ist Jill Stein das Zünglein an der Waage?