Unabhängigkeit
Die neue Berufsordnung
Unabhängigkeit: Beziehung zu Dritten Kooperationen: BAG mit mehreren Praxissitzen Marketing: Einschränkung bei Werbung Unerlaubte Zuwendung: Ärzte sollen unabhängig sein Arzt und Hersteller: Vergütung von Leistungen IGeL: Schriftlichkeit nun verbindlich Verhaltensregeln: Überweisung von Patienten Aufklärungspflicht: Bedenkzeit für die Patienten
Die Regelung zur ärztlichen Unabhängigkeit wurde in der Musterberufsordnung neu formuliert (Paragraf 30).
Ärzte sind demnach verpflichtet, "in allen vertraglichen und sonstigen beruflichen Beziehungen zu Dritten ihre ärztliche Unabhängigkeit für die Behandlung der Patienten zu wahren."
Die Neufassung soll die ärztliche Unabhängigkeit als wesentliche Grundlage für die Beziehung zwischen Arzt und Patienten deutlich hervorheben und den Patientenschutz somit stärken. (mn)