Arzt und Hersteller

Veröffentlicht:

Die Musterberufsordnung schiebt nun ausdrücklich Anwendungsbeobachtungen, die "zur Verdeckung unzulässiger Zuwendungen" durchgeführt werden, einen Riegel vor (Paragraf 33).

Der Grund: Anwendungsbeobachtungen können Ärzte in Interessenkonflikte bringen. Die Vergütung soll künftig den Leistungen entsprechen, die Ärzte für Hersteller von Arznei- und Hilfsmitteln sowie Medizinprodukten erbringen.

Zudem müssen Ärzte die Verträge über die Zusammenarbeit schriftlich abschließen und der jeweiligen Kammer vorlegen.

Die stark gekürzte Vorschrift erfasst alle Austauschbeziehungen, die nicht unmittelbar die Behandlung von Patienten betrifft. (mn)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Revision war erfolgreich

Neuer Prozess gegen falsche Anästhesistin gestartet

Prozessauftakt

Nach Tod von Krankenschwester Arzt vor Gericht

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Zu viel in der Hitze gearbeitet?

Der Mann mit der Alzheimermutation, der keine Demenz bekommt

Wiederkehrende Schwindelanfälle

Vertigo – wann steckt eine vestibuläre Migräne dahinter?

Man kann nicht nicht führen

Mitarbeiterführung in der Arztpraxis: Tipps für Praxisinhaber

Lesetipps
Eine Lupe vor Spielfiguren

© CYBERUSS / stock.adobe.com

Frage der Woche

Wie sieht für Sie der optimale Führungsstil aus?

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung