Pflegerin verurteilt

Bewährungsstrafe wegen tödlicher Patientenverwechslung

Obwohl die Patientin und ihr Ehemann skeptisch nachfragten, verabreichte eine Pflegerin eine hohe Dosis Schmerzmittel. Die Patientin starb. Jetzt erging das Urteil.

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Neumünster. Für eine tödliche Patientenverwechslung ist eine Altenpflegerin vom Amtsgericht Neumünster zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Die 52-Jährige, die unter Tränen die Patientenverwechslung am Mittwoch zugab, muss wegen fahrlässiger Tötung zugleich 2400 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Richter Tees Bremer hielt es für erwiesen, dass die examinierte Pflegekraft am 29. April 2017 durch die Verabreichung von 100 Milliliter Polamidon - einem Methadonersatz - den Tod einer 67-jährigen Patientin in Neumünster fahrlässig verursachte.

Die Angeklagte hatte der Frau das Schmerzmittel gegeben, obwohl diese und ihr Ehemann sie darauf hinwiesen, dass für sie nur ein Wechsel der Kompressionsstrümpfe vorgesehen sei, stellte der Richter fest. Da hätten bei der Angeklagten „alle Alarmglocken schrillen“ und sie hätte die Verordnung genau prüfen müssen.

Das Gericht folgte mit dem Urteil weitgehend der Forderung der Staatsanwältin. Sie hatte wegen fahrlässiger Tötung auf eine Bewährungsstrafe von neun Monaten und einen Geldbetrag von 2500 Euro plädiert. Der Verteidiger sprach sich für eine Geldstrafe von unter 90 Tagessätzen aus, damit die Strafe nicht im Führungszeugnis eingetragen werde. Er kündigte Berufung an. (dpa)

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