Impfverordnung

COVID-Pass nur noch nach Direktkontakt

Die Vergütung für das Ausstellen eines COVID-19-Impfpasses sinkt von 18 auf sechs Euro. Zudem muss ein persönlicher Kontakt stattgefunden haben.

Veröffentlicht:

Berlin. Die Vergütung für das Ausstellen eines COVID-19-Impfpasses ist zu Donnerstag auf sechs Euro je Vorgang gesunken. Bislang konnten 18 Euro abgerechnet werden, wenn die Impfung nicht in der eigenen Praxis erfolgt war. Änderungen der Coronavirus-Impfverordnung zufolge wird der Anspruch auf Vergütung zudem weiter eingeschränkt.

Ein Anspruch auf die Vergütung besteht künftig nur noch dann, wenn das COVID-19-Impfzertifikat „anlässlich eines unmittelbaren persönlichen Kontakts zwischen der Arztpraxis, dem Betriebsarzt oder dem überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten und der geimpften Person, einem für eine geschäftsunfähige oder beschränkt geschäftsfähige geimpfte Person für diesen Aufgabenkreis bestellten Betreuer, einem Elternteil oder einem Sorgeberechtigten einer minderjährigen geimpften Person erstellt wird.“ heißt es nun in der Verordnung (af)

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