Prozess beginnt

Cannabis auf Privatrezept – Ärztin vor Gericht

Auch die Behandlung von Patienten mit Cannabis auf Privatrezept kann juristisch überprüft werden. Eine Ärztin muss sich nun in Nürnberg vor Gericht verantworten.

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Cannabisblüten in einer Dose: Laut Gesetz sollen sie erst verordnet werden, wenn andere Behandlungsmethoden ausgeschöpft sind. Das gilt auch für Privatbehandlungen.

Cannabisblüten in einer Dose: Laut Gesetz sollen sie erst verordnet werden, wenn andere Behandlungsmethoden ausgeschöpft sind. Das gilt auch für Privatbehandlungen.

© Swen Pförtner / dpa

Nürnberg. Weil sie Patientinnen und Patienten in fast 90 Fällen unerlaubt Cannabis verschrieben haben soll, muss sich eine Ärztin ab Mittwoch (21. September) vor dem Landgericht in Nürnberg verantworten.

Die Staatsanwaltschaft wirft der 59-Jährigen vor, Privatrezepte für Cannabisblüten ausgestellt zu haben, ohne andere Behandlungsmethoden zuvor ausgeschöpft und andere Leitlinien berücksichtigt zu haben. Außerdem soll sie ungeprüft ärztliche Atteste über die Fahrtauglichkeit der Patientinnen und Patienten ausgestellt haben.

Der Anklage zufolge soll die überwiegend homöopathisch arbeitende Ärztin Cannabis auf Privatrezept verordnet haben, um daran zu verdienen. Dabei soll sie die Patientinnen und Patienten nicht darüber aufgeklärt haben, dass die Behandlung von den ärztlichen Leitlinien abwich.

Eine Kontrolle des Therapieverlaufs sei nicht erfolgt. Sie soll sich deshalb des gewerbsmäßigen unerlaubten Verschreibens von Betäubungsmitteln in 89 Fällen und dem Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse strafbar gemacht haben. (dpa)

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