Bilanz

Corona prägt auch 2022 das Berufskrankheitengeschehen

Die Zahl der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit war 2022 mit 374.500 höher als 2021. Dabei ist der auf Infektionskrankheiten zurückzuführende Anteil mit 79 Prozent auch höher als 2021.

Veröffentlicht:

Berlin. Im Jahr 2022 sind 533 Personen durch einen Arbeitsunfall gestorben. Das geht aus dem aktuellen Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in Deutschland 2022 hervor, der nun als Unterrichtung vorliegt, wie der Nachrichtendienst hib am Montag mitteilte. Demnach haben sich im vergangenen Jahr rund 844.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle ereignet und damit rund 21.000 weniger als 2021. Die Unfallquote je 1.000 Vollarbeitnehmer lag laut Bericht bei 19,0 und damit niedriger als in allen Vorjahren (inklusive der von der Pandemie mit Lockdowns und Kurzarbeit geprägten Jahren 2020 und 2021). Dies gilt auch für die Zahl der Unfallrenten, die sowohl absolut (12.165) als auch bei der Quote je 1.000 Vollarbeiter (0,27) die niedrigsten Zahlen seit der Aufzeichnung aufweisen.

Die Entwicklung der Kennzahlen zu Berufskrankheiten ist laut Bericht nach wie vor deutlich von der COVID-19-Pandemie geprägt: Die Zahl der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit war mit rund 374.500 erneut deutlich höher als 2021 (rund 232.200). Dabei ist der Anteil, der auf Infektionskrankheiten zurückzuführen ist, in diesem Jahr mit 79 Prozent noch mal höher als 2021 (66 Prozent). Ähnliche Entwicklungen zeigen sich auch bei den anerkannten Berufskrankheiten (rund 201.700 gegenüber rund 126.000 im Jahr 2021), ebenfalls mit gestiegenem Anteil an Infektionskrankheiten (90 Prozent 2022 gegenüber 81 Prozent 2021). (eb)

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Kommentare
Dr.med. Franz H. Müsch 18.12.202322:25 Uhr

Leider fehlt in der (eb)-"Bilanz" eine Angabe über die Berufskrankheiten-Todesfallzahlen (cave BERUFSKREBS), die seit Jahren deutlich höher als die Arbeitsunfall-Todeszahlen liegen - cui bono?
Bei den angesprochenen "Infektionskrankheiten" handelt es sich um die "mit allen geeigneten Mittel" (§ 1 SGB VII) zu verhütende Berufskrankheit-Nr. 31 01 Anlage 1 BKV: "Infektionskrankheiten, wenn der Versicherte im G e s u n d he i t s d i e n s t, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig (...) war." (Hepatitis, Tbc., AIDS, C O V i D - 19...)
(Literatur zum Präventionsversagen des "Deutschen Dualen Arbeitsschutzsystems" beim Verfasser)

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