Rettungsschirm läuft aus
DKG-Chef Gaß: „Die Krankenhäuser sind weit vom Normalbetrieb entfernt!“
Seit Beginn der Pandemie haben die Krankenhäuser Milliarden Euro an Ausgleichszahlungen für entgangene Erlöse erhalten. Am Ostermontag wird der Rettungsschirm zugeklappt. Die Krankenhäuser halten das für falsch.
Veröffentlicht:
Intensivpfleger versorgen einen schwer an COVID-19 erkrankten Patienten auf der Corona-ITS im Universitätsklinikum in Halle/Saale.
© Hendrik Schmidt / dpa
Berlin. Mit dem Ostermontag brechen den Krankenhäusern Einnahmen weg. Am 18. April enden die Ausgleichszahlungen für ausgefallene und verschobene Operationen, die „Freihaltepauschale“. Aufgespannt worden war der Rettungsschirm für den stationären Sektor erstmals am 16. März 2020. „Das Ende der Ausgleichszahlung am Montag ist ein politisch falsches Zeichen“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Dr. Gerald Gaß am Gründonnerstag der Ärzte Zeitung.
Die Pandemie sei nicht vorbei, und die Krankenhäuser weit von einem Normalbetrieb entfernt. Insbesondere Personalausfälle machten den Häusern immer noch extrem zu schaffen, führten zu Einschränkungen des Regelbetriebs und zu Erlösverlusten, warnte Gaß.
Die Regeln für den Ganzjahresausgleich für die Jahre 2020 und 2021 enthalten einen Selbstbehalt von zwei Prozent. „Das bedeutet, dass die Kliniken Teile ihrer Verluste selbst tragen müssen, ohne gleichzeitig Kosten senken zu können“, betonte Gaß.
Berliner Krankenhäuser rechnen mit Verlusten
Zuletzt verlängert worden waren die Zahlungen am 22. März. „Die Zeit bis Ostern wurde politisch nicht genutzt, um für die Krankenhäuser eine dringend nötige Fortsetzung oder Alternative zum Rettungsschirm auf den Weg zu bringen“, sagte der Geschäftsführer der Berliner Krankenhausgesellschaft Marc Schreiner am Donnerstag.
Allein die Berliner Krankenhäuser verlören mit dem Auslaufen der Ausgleichszahlungen 30 Millionen Euro im Monat. Schreiner erinnerte an die Aussage der Bundesregierung zu Beginn der Pandemie, dass kein Krankenhaus deshalb in eine wirtschaftliche Notlage geraten solle.
Das Bundesgesundheitsministerium wies auf Anfrage der Ärzte Zeitung darauf hin, dass die Versorgungspauschale für die Behandlung von COVID-Patienten bis zum 30. Juni weiterlaufe. Sie garantiert den Kliniken für jeden Patienten, der länger als zwei Tage wegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 im Krankenhaus behandelt wird, einen Vergütungsaufschlag. So sollen die Hilfszahlungen gezielt in Krankenhäuser in Hotspots gesteuert werden.
Rettungsschirm wurde mehrfach differenziert
Zwischen dem 16. März 2020 und 15. Juni 2021 haben die Krankenhäuser einer Aufstellung des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) gut 14,5 Milliarden Euro an Ausgleichszahlungen erhalten. Zu Beginn lag die Pauschale bei 560 Euro je Bett und Tag. In der Folge differenzierte die Bundesregierung stärker zwischen Grund- und Maximalversorgern und zielte zunehmend auf Krankenhäuser, die auch tatsächlich COVID-Patienten behandelten. Auch die regionalen Inzidenzen gewannen als Auslöser für Ausgleiche an Gewicht.
Knapp 686 Millionen Euro an Bundesmitteln erhielten die Krankenhäuser für den Aufbau weiterer Intensivkapazitäten. Im Jahr 2020 erzielten somatische Krankenhäuser die Ausgleichszahlungen stationäre Mehrerlöse von 3,7 Prozent, psychiatrische und psychosomatische Kliniken sogar 10,6 Prozent. Das ergab eine Auswertung von Experten für das Bundesgesundheitsministerium.