Kommentar zur Ärzte-Zulassungsverordnung

Die Ärzte-ZV wackelt

Nach dem BSG-Urteil zur Ärzte-Zulassungsverordnung ist klar: Nur die Aufnahme der Regelungen in das Sozialgesetz bietet Rechtssicherheit.

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:

Wie komme ich in die vertragsärztliche Versorgung? Wann muss ich mit einem Rauswurf rechnen? Für Ärzte, aber auch für Betreiber und Gesellschafter eines MVZ, geht es in der Ärzte-Zulassungsverordnung um die Existenz. Solche Fragen, allemal wenn es um Grundrechte wie die Berufsfreiheit geht, gehören in ein Gesetz. Doch die Ärzte-ZV ist eine Verordnung.

Lange spielte dies keine Rolle, weil nur der Bundestag die Ärzte-ZV geändert hat. Daher hatte das Bundessozialgericht (BSG) die Regelungen als gesetzesgleich gewertet. Doch das Bundesverfassungsgericht hatte schon 2016 entschieden: Verordnung bleibt Verordnung.

Was das bedeutet, wurde in der Sitzung des BSG-Vertragsarztsenats klar: Alle Regelungen der Ärzte-ZV, die mit Statusfragen verbunden sind, stehen auf der Kippe.

Auch wenn im konkreten Fall das BSG eine Regelung zur Verlegung von Arztanstellungen gerade noch gelten ließ, kann das Urteil nur als Weckruf nach Berlin gelesen werden. Eine Durchsicht der Ärzte-ZV ist überfällig, um alle Regelungen in das Sozialgesetzbuch zu verschieben. Nur das bietet Rechtssicherheit. Und die können Ärzte und MVZ erwarten.

Schreiben Sie dem Autor: wi@springer.com

Lesen Sie auch
Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Fallbericht

Schäden an der Netzhaut nach dem Haarefärben

Leitartikel

Bundesweiter ePA-Roll-out: Reif für die E-Patientenakte für alle

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

Lesetipps
Husten und symbolische Amplitude, die die Lautstärke darstellt.

© Michaela Illian

S2k-Leitlinie

Husten – was tun, wenn er bleibt?