Telemedizin
Digitale Unterstützung auf dem Weg zum Wunschkind
Frauenärzte und Reproduktionsmediziner gehen ab April mit einem telemedizinischen Konsil an den Start. Der Prozess ist erstmals komplett papierlos.
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Ist das Spermiogramm vielversprechend? Reproduktionsmediziner beraten Gynäkologen künftig digital bei der Behandlung ungewollt kinderloser Paare.
© Jan Woitas / dpa
Berlin. Etwa jedes zehnte Paar in Deutschland ist laut Bundesgesundheitsministerium ungewollt kinderlos. Gynäkologen können sich bei der Beratung von Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch künftig digitale Unterstützung von Reproduktionsmedizinern holen.
Der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) und der Bundesverband Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands (BRZ), die im Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) organisiert sind, haben ein telemedizinisches Kinderwunschkonsil ins Leben gerufen. Das soll am 1. April an den Start gehen.
Entwickelt wurde das Projekt von der Ärztlichen Vertragsgemeinschaft Deutschlands (ÄVGD), ein zum SpiFa gehörendes Unternehmen der Sanakey Gruppe.
Betreuung der Paare vereinfacht
Frauenärzte sind bei ungewollter Kinderlosigkeit erster Ansprechpartner der Paare. Dank einer strukturierten telemedizinischen Zusammenarbeit zwischen Gynäkologen und Reproduktionsmedizinern sei es nun möglich, die medizinische Versorgung bereits im Vorfeld einer Behandlung zu unterstützen, heißt es in einer aktuellen SpiFa-Mitteilung.
Damit soll die Betreuung der Paare vereinfacht, verkürzt und verbessert werden. Das Konsil werde von zahlreichen Betriebskrankenkassen der BKK Vertragsarbeitsgemeinschaften unterstützt und soll bald auch für weitere Versicherer geöffnet werden.
Ampelsystem zeigt Verfügbarkeit an
So funktioniert das Konsil: Ein Ampelsystem zeigt die jeweilige Verfügbarkeit der Reproduktionsmediziner an. Die Gynäkologen können dem von ihnen ausgewählten Kinderwunsch-Experten über das digitale System den integrierten Zykluskalender und verschiedene Labordaten der Patientin sowie das Spermiogramm des Partners zukommen lassen.
Auf der Basis weniger Parameter lasse sich die Wahrscheinlichkeit einer spontanen Schwangerschaft innerhalb des nächsten Jahres ermitteln, heißt es. Der hinzugezogene Experte spricht Empfehlungen für die weiteren Behandlungen aus und prüft, ob eine assistierte Reproduktion notwendig ist oder bereits die Änderung des persönlichen Lebensstils ausreicht.
Der Datenschutz sei dabei gewährleistet: „Versicherungsstammdaten, Bilder und Befunddaten werden gesondert verschlüsselt in das System eingespielt. Erst der Reproduktionsmediziner kann sie zusammenführen“, erläutert Tilo Radau, Geschäftsführer der ÄVGD.
Abrechnung im Rahmen eines Selektivvertrags
Bei dem Kinderwunschkonsil handle es sich erstmals um einen komplett papierlosen Prozess, so Radau. Von der Einschreibung der Frauenärzte und Patientinnen bis zur Abrechnung mit den Krankenkassen und der Auszahlung an die Ärzte läuft alles digital.
Abrechnen lässt sich das Konsil im Rahmen eines Selektivvertrages zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V (KiWuKons-Versorgungsvertrag). Die quartalsweise Übermittlung der Abrechnungsdaten an die Krankenkassen erfolgt automatisch.
Bei der Entwicklung des Projekts dienten bereits vorhandene Verträge zwischen Fachärzten und Experten als Basis. „Die Prozesse verlaufen zu rund 80 Prozent nach dem gleichen Muster. Die übrigen 15 bis 20 Prozent ergeben sich aus der jeweiligen Indikation. Damit wird die Individualität der verschiedenen Selektivverträge abgebildet“, so Tilo Radau.
Informationen und Anmeldung zum Kinderwunschkonsil.