Abrechnung

EBM: Neue GOP 01966 für Meldung an Implantateregister abrechenbar

Der Bewertungsausschuss hat die GOP 01966 neu in den EBM aufgenommen. Nur bestimmte Fachärzte dürfen diese Meldepauschale nach implantatebezogenen Maßnahmen bei der Abrechung ansetzen.

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