Kommentar zur Novelle der Gesundheitsberufe
Eine Reform, die ihren Preis hat
Bund und Länder wollen die Ausbildung von Gesundheitsberufen neuordnen. Bei manchem Vorhaben werden sie konkret. Doch bei anderen wird es „schwurbelig“ – spätestens beim Geld.
Veröffentlicht:Zehn Gesundheitsberufe auf einen Schlag sollen es sein: „Gestärkt und neu geordnet“ werden sollen sie – so sieht es schon der Koalitionsvertrag von Union und SPD vor.
Doch anders als beim Gros der Spahn-Gesetze geht es dieses Mal nicht ohne die Länder. Das neue Eckpunktepapier, das der Minister und seine Länderkollegen in einem „sehr intensiven Sitzungsprozess“ haben schreiben lassen, enthält einige konkrete Festlegungen und viele Wortwolken. Dass das Schulgeld für die Ausbildung in den Gesundheitsberufen ein Anachronismus ist, der in den Orkus der Geschichte gehört, war schon vor Beginn der Gespräche Konsens.
Schwurbelig wird das Zwölf-Seiten-Papier, wenn es um die Big Points geht: Etwa, in welchem Umfang die Ausbildung in den Berufen akademisiert wird. Da ist dann viel von „abgestuftem Vorgehen“ und Prüfaufträgen die Rede.
„Neuordnung“ bedeutet halt mehr als die Möglichkeit einer für die Schüler kostenfreien Ausbildung. Machen Bund und Länder das Tor für eine hochschulische Ausbildung weit auf, schafft das auch Erwartungen: hinsichtlich der künftigen Kompetenzen in der Versorgungskette wie auch im Hinblick auf eine der Qualifikation angemessenen Vergütung.
Womit man beim härtesten Streitpunkt wäre: dem Geld. Der Verweis im Eckpunktepapier auf die formale Kompetenzordnung, nach der die Länder für die Finanzierung von (Hoch-)Schulen zuständig sind, ist ein netter Versuch des Bundes, die Taschen zuzuhalten.
Akademisierung, Schulgeldfreiheit, Ausbildungsvergütung oder qualitativ hochwertige Lehre werden ihren Preis haben. Wer zahlt am Ende die Rechnung? Der stete Verweis auf die ach so hohen Rücklagen der GKV lässt einen Verdacht keimen.
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