Eckpunktepapier
Bund und Länder vertagen Streit über Novelle der Gesundheitsberufe
Das Schulgeld in den Ausbildungsgängen der Gesundheitsfachberufe soll abgeschafft werden, sind sich Bund und Länder einig. Doch bei zentralen Streitpunkten – Akademisierung, Direktzugang, Finanzierung – ist ein Konsens noch in weiter Ferne.
Veröffentlicht:Berlin. Bund und Länder sind noch weit von einem Konsens über die Modernisierung der Gesundheitsfachberufe entfernt. Ein erstes Eckpunktepapier, das am Mittwoch veröffentlicht wurde, schiebt die harten Streitpunkte – Akademisierung, Direktzugang, Finanzierung – auf die lange Bank.
Die große Koalition hat es sich in ihr Pflichtenheft geschrieben, die Gesundheitsfachberufe neu zu ordnen und die veralteten Berufsgesetze zu modernisieren. Aufgrund bereits früher erfolgter Anpassungen sind Pflegeberufe, Notfallsanitäter und Hebammen von dem Vorhaben nicht betroffen.
Schulgeld soll Vergangenheit angehören
Einigkeit zeichnet sich in diesen Punkten ab:
- Das Schulgeld soll abgeschafft werden. Dabei sollen die Länder sicherstellen, dass Schulen, die über das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) Mittelzuweisungen erhalten, keine zusätzlichen Schulgelder oder vergleichbare Gebühren erheben.
- Berufsgesetz und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen sollen möglichst einheitlich modernisiert werden. Dabei soll Wert darauf gelegt werden, dass die Ausbildungen kompetenzorientiert erfolgen. Sie sollen die Auszubildenden zum evidenzbasierten Handeln in der Patientenversorgung befähigen.
- Um die Qualität der Ausbildung sicherzustellen, sollen qualitative Vorgaben an Schulleitungen, Lehrkräfte, und Ausbildungsstätten in den Gesetzen und Verordnungen aufgenommen werden.
- Um die Ausbildungsgänge attraktiver zu machen, sollen die Berufsgesetze auch die Teilzeitausbildung ermöglichen. Geregelt werden soll dort auch als Zugangsvoraussetzung der Nachweis der erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse.
- Die Ausbildungen sollen horizontal wie vertikal durchlässig sein: Zum einen soll – horizontal – eine absolvierte Ausbildung auf die Ausbildung in einem anderen Gesundheitsfachberuf anerkannt werden. Zum anderen soll – vertikal – eine Berufsausbildung im Fall einer weitergehenden Qualifikation wie etwa einem Bachelor-Studium „im Umfang ihrer Gleichwertigkeit“ angerechnet werden.
- Dass der Konsens bei den Fragen nach der Akademisierung oder dem Direktzugang zwischen Bund und Ländern endet, wird schon an der schwurbeligen Sprache deutlich: „Angesichts der sich stetig entwickelnden Versorgungsrealitäten sollen Veränderungen hinsichtlich der Ausbildungsreform und des Zugangs zur Versorgung erwogen werden.“ Eine Vollakademisierung soll für Logopäden geprüft werden. Eine teilweise Akademisierung „könnte insbesondere für die Physiotherapie- und Ergotherapie-Ausbildung in Frage kommen“.
Kein Automatismus bei Akademisierung
Betont wird, dass es dabei keinen Automatismus gebe. Vielmehr solle für jeden Beruf gesondert dieser Schritt geprüft werden. Kriterien, ob eine Akademisierung in Betracht kommt, seien „insbesondere die Teilbarkeit des Tätigkeitsspektrums (verschiedene Niveaus), die Größe der Auszubildendengruppe, der schon bestehende Akademisierungsgrad und der Anteil der Auszubildenden mit (Fach-) Hochschulreife“.
Das „Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen“, ein Zusammenschluss der nach eigenen Angaben acht mitgliederstärksten Berufs- und Hochschulverbände, reagierte verschnupft über die aus seiner Sicht „falschen Schlussfolgerungen“ im Bund-Länder-Papier. Eine Teilakademisierung „spaltet ganze Berufsgruppen und ist aus Sicht des Bündnisses mittelfristig schädlich für eine flächendeckend hochwertige Versorgung“. Der Sprecher des Bündnisses, Professor Bernhard Borgetto von der Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst in Hildesheim, nannte ein Nebeneinander verschiedener Ausbildungswege „nicht zukunftsfähig“.
Abgestuftes Vorgehen vereinbart
Die bisherigen Ergebnisse sind aus Sicht des baden-württembergischen Sozialministeriums „eine gute Grundlage für die weitere Arbeit an Reformmaßnahmen“, so der Sprecher Markus Jox. Bund und Länder hätten sich auf ein „abgestuftes Verfahren“ geeinigt. Erforderlich sei im Weiteren die Abstimmung mit der Kultusministerkonferenz zu Fragen der Akademisierung. Erarbeitet werde müsse zudem ein „ein stimmiges Finanzierungskonzept“ unter „finanzieller Beteiligung des Bundes und unter Einbeziehung der Krankenversicherung“.
Mit diesem Vorgehen würden die „Ausbildungslandschaften in den Bundesländern“ berücksichtigt, zeigte sich Sozialminister Manne Lucha (Grüne) zufrieden. „Ich hoffe, wir kommen im Sinne der Auszubildenden und der in der Ausbildung engagierten Bildungseinrichtungen zügig bei den noch offenen Fach- und Finanzierungsfragen voran“, sagte Lucha der „Ärzte Zeitung“.
Nach der Kompetenzverteilung sind grundsätzlich die Länder für die Finanzierung der staatlichen Schulen und Hochschulen zuständig. Wolkig heißt es in dem Papier aber, für die Regelung der Finanzierung seien „gemeinsame Anstrengungen“ von Bund, Ländern und Sozialversicherungen nötig. Eine Staatssekretärs-Runde, die das Mandat von Gesundheits- und Kultusministerkonferenz hat, soll die strittigen Fragen angehen.
Dittmar: Novelle braucht noch Zeit
Nach Ansicht von Sabine Dittmar, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, sollte die Reform der Berufsgesetze nun „dringend“ vorangetrieben werden. Die Novellierung, glaubt sie, werde „noch Zeit in Anspruch nehmen“. Ein Ziel von Bund und Ländern ist es, föderale Zersplitterungen zu vermeiden. Dort, wo etablierte Verfahren der Finanzierung von Schulen – etwa über das KHG – nicht möglich sind, sollte die Finanzierung „möglichst einheitlich gelöst werden“.
Der für Gesundheitsfachberufe zuständige Berichterstatter in der Unionsfraktion, Dr. Roy Kühne (CDU), bezeichnete die Abschaffung des Schulgelds in einem Facebook-Post als „überfälligen Schritt“. Dies gelte auch für den Direktzugang von Patienten zu Therapeuten – dieser werde in anderen Ländern längst praktiziert.
Das Bund-Länder-Papier hält fest, dass der Direktzugang „insbesondere“ in der Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie in Betracht komme – angeregt wird zudem die Erprobung im Rahmen von Modellvorhaben. Kühne plädiert dafür, Modellprojekte so aufzulegen, dass daraus tatsächlich konkrete Ergebnisse abgeleitet werden können. Er wolle sich in den kommenden Monaten dafür einsetzen, dass möglichst schnell greifbare Ergebnisse etwa mit Blick auf das Schulgeld absehbar sind, erklärte Kühne.
Betroffen von der Neuordnung sind diese Berufe: Diätassistent, Ergotherapeut, Logopäde, Masseur und medizinischer Bademeister, Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik, Laboratoriumsassistent, Radiologieassistent, Orthoptist, Physiotherapeut und Podologe.