Corona-Warn-App

Einverständnis des Patienten auf Muster 10C/OEGD nicht vergessen!

Die IT-Infrastruktur für die Corona-Warn-App kommt voran. Aber damit die Testergebnisse übermittelt werden können, dürfen Ärzte ein kleines Detail auf dem Labor-Auftragsformular nicht vergessen.

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:
Die Corona-Warn-App ist Teil der Strategie gegen eine erneute Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus in der Bevölkerung. Noch fehlen allerdings einige Bausteine in der digitalen Logistik.

Die Corona-Warn-App ist Teil der Strategie gegen eine erneute Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus in der Bevölkerung. Noch fehlen allerdings einige Bausteine in der digitalen Logistik.

© R7011 Ostalb Network / picture alliance / dpa

Berlin. Rund die Hälfte aller Corona-Testlabore in Deutschland sind aktuell vollständig digital angebunden und können Corona-Tests vom Scan des Auftragsformulars und der Aufnahme des QR-Codes bis zur Übermittlung der Daten an die Corona-Warn-App digital abwickeln. Das geht aus einer Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf eine Anfrage des stellvertretenden FDP-Fraktionsvorsitzenden Frank Sitta hervor.

Die Labore würden sukzessive mit den technischen Komponenten ausgestattet, schreibt die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Sabine Weiss (CDU), in der Antwort. 109 Labore würden „zum aktuellen Zeitpunkt“ über einen Client an den entsprechenden Verifikationsserver der App angebunden, das seien 74 Prozent der in der SARS-CoV-2-Testung aktiven Labore.

TAN oder QR-Code für die Eintragung in der App

Nutzer, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden, müssen diesen Status selbst in die Corona-Warn-App freischalten. Um einen Missbrauch zu verhindern, muss die Infektion offiziell bestätigt werden. Das geschieht über einen QR-Code, den man über das Muster 10c oder Muster OEGD erhält.

Alternativ können positiv getestete Patienten auch eine TAN eingeben, die man von einer Telefon-Hotline bekommt, da noch nicht alle Testzentren mit den entsprechenden Formularen ausgestattet sind und auch noch nicht alle Labore in der Lage sind, die auf den Formularen aufgedruckten QR-Codes digital für die Ergebnisübermittlung weiterzuverarbeiten. Im Infektionsfall erhalten die betroffenen Kontakte dann bekanntlich einen Hinweis in ihrer Warn-App, dass sie sich testen lassen sollen.

„Digitalisierung wurde jahrelang verschlafen“

„Gerade jetzt, in Zeiten erneut steigender Infektionszahlen, ist die möglichst weitreichende digitale Anbindung der Testlabore essenziell“, kommentiert MdB Sitta auf Anfrage der „Ärzte Zeitung“ die Antwort der Regierung. Nur so könne gewährleistet werden, dass die Daten zu Testergebnissen möglichst schnell, bruchfrei und datenschutzkonform in der App registriert werden.

Dass noch immer nur die Hälfte der Labore vollständig digital angeschlossen sei, könne einer raschen Nachverfolgung von Infektionskette im Wege stehen. Die Zahl zeige vor allem, „was zuvor Jahre lang verschlafen wurde“. Eine Digitalisierungsoffensive im gesamten Gesundheitssystem sei „dringend überfällig.“

Patienten müssen der Übermittlung zustimmen

Die Anzahl der Labore, die vollständig in den digitalen Prozess der Corona-Warn-App eingebunden seien und die Ergebnisse online übermitteln, nimmt zu, bestätigte der Anbieterverband Akkreditierte Labore in der Medizin (ALM e.V.) die Aussage der Bundesregierung.

Dessen Vorsitzender Dr. Michael Müller weist auf Anfrage aber auch auf ein anderes Problem hin, das eine Übermittlung positiver Ergebnisse verhindern könne: „Ein wichtiger Aspekt dabei ist, dass die App-Nutzer bei der Probenentnahme auch Ihre Zustimmung zur Übermittlung von QR-Code und Ergebnis durch die Markierung auf dem Muster 10 vornehmen. Wir sehen viele Überweisungen mit Muster 10c und OEGD ohne diese Markierung“, so Müller. (mit Material von dpa)

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