Bundesärztekammer

Fernbehandlung nach ärztlichem Ermessen?

Der Deutsche Ärztetag soll im Mai über eine Lockerung des Fernbehandlungsverbots entscheiden. In Zukunft könnte es allein darauf ankommen, ob eine ausschließliche Fernbehandlung "im Einzelfall ärztlich vertretbar" ist.

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BERLIN. In Zukunft sollen Patienten auch ausschließlich, also auch ohne vorherigen persönlichen Arztkontakt, über elektronische Kommunikationsmedien behandelt werden dürfen. Die Bundesärztekammer (BÄK) will dazu das sogenannte Fernbehandlungsverbot lockern, das sich aus den Berufsordnungen für Ärzte ableitet (die "Ärzte Zeitung" berichtete).

Wie das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" berichtet, soll es künftig in der Musterberufsordnung der Ärzte heißen: "Eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über elektronische Kommunikationsmedien ist erlaubt, wenn dies im Einzelfall ärztlich vertretbar ist". Dieser Textvorschlag solle im Mai dem Deutschen Ärztetag zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Das, so der "Spiegel" gehe aus dem Protokoll einer Vorstandssitzung der BÄK hervor. Die Telemedizin könne dazu beitragen, den Ärztemangel in ländlichen Regionen auszugleichen. Voraussetzung sei den Plänen zufolge, dass der Patient über die "Besonderheiten" einer reinen Onlineberatung aufgeklärt wird und dass der Arzt alle Befunde und Behandlungen sorgfältig dokumentiert.

2017 hatte der Ärztetag beschlossen, das geltende Regelwerk zu überprüfen (wir berichteten). Bisher war zumindest ein persönlicher Erstkontakt zwischen Arzt und Patient gefordert. Einzige Ausnahme: In Baden-Württemberg erlaubt die Berufsordnung der Landesärztekammer Modellprojekte, in denen die ausschließliche Fernbehandlung erprobt werden kann. (ger)

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