Arbeitswelt
Frauenquote wohl bald auch für Krankenkassen-Vorstände
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf für eine verbindliche Frauenquote für Vorstände beschlossen. Das betrifft auch Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Veröffentlicht:
In Führungsetagen sollen mehr Frauen auftauchen: auch bei den Kassen.
© Berlinstock / Stock.adobe.com
Berlin. Die Große Koalition will für mehr Frauen in den Chefetagen der großen Unternehmen sorgen. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, nach dem in Vorständen börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen mit mehr als drei Mitgliedern mindestens ein Frau sitzen muss. Für Unternehmen mit einer Mehrheitsbeteiligung des Bundes gibt es noch strengere Regeln: Hier soll generell bereits bei mehr als zwei Mitgliedern in der Geschäftsführung mindestens eine Frau sein.
Bei den Körperschaften des öffentlichen Rechts, etwa der Renten- und Unfallversicherungsträger oder Krankenkassen, ist eine generelle Mindestbeteiligung von einer Frau in mehrköpfigen Vorständen vorgesehen.
„ÄrzteTag“-Podcast
„Eine Frauenquote ist auch für Männer gut“
Außerdem müssen Firmen künftig speziell begründen, wenn sie für den Vorstand, die beiden obersten Führungsebenen unterhalb des Vorstands und den Aufsichtsrat ohne Frauen planen. Die Sanktionen bei Verletzung der Berichtspflichten sollen schärfer werden.
Einer Studie zufolge hat fast die Hälfte der börsennotierten Unternehmen (44 Prozent), für deren Vorstände die Frauenquote künftig gelten soll, derzeit keine Managerin in dem Führungsgremium. Der Auswertung der Organisation Fidar (Frauen in die Aufsichtsräte) zufolge wären 73 Konzerne betroffen, bei 32 von ihnen sitzt bislang keine weibliche Führungskraft in der Topetage. Für Aufsichtsräte gibt es bereits eine Frauenquote: Ab einer bestimmten Größe – in der Regel ab 2000 Beschäftigten – sollen 30 Prozent der Aufsichtsratsplätze mit Frauen besetzt werden. (dpa/mu)