EGMR-Urteil
Geldbußen für Maskenverweigerer sind rechtens
Die europäischen Staaten dürfen Geldbußen für Maskenverweigerer verhängen. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden – und damit die Klage eines Ukrainers abgewiesen.
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Wer sich weigert, in der Arztpraxis eine Maske aufzusetzen, muss mit einer Geldbuße rechnen. Das hat nun auch offiziell der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt.
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Straßburg. Bürger, die während einer pandemiebedingten Maskenpflicht das Tragen einer Schutzmaske verweigern, dürfen mit einer Geldbuße belegt werden. Das hat nun auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg bestätigt. Er wies damit die Beschwerde eines Ukrainers ab.
Wegen der Corona-Pandemie bestand in der Ukraine seit Anfang Dezember 2020 in bestimmten Situationen die Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske. In einem Supermarkt kam der damals 35-Jährige dem nicht nach.
Als auch ein Hinweis nicht half, riefen Mitarbeiter des Supermarkts die Polizei. Die Polizisten stellten eine Ordnungswidrigkeit fest und erhoben eine Geldbuße in Höhe von 170 ukrainischen Griwna, etwa 4,90 Euro.
Klage in der Ukraine blieb ohne Erfolg
Eine Klage in der Ukraine blieb ohne Erfolg. Trotz der geringen Summe nahm sich nun auch der EGMR der Sache an. Die Geldbuße sei nach ukrainischem Recht rechtmäßig gewesen und auch mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar, stellten die Straßburger Richter klar.
Dabei könnten auch „Verwaltungsorgane“ wie hier Polizisten die Bußgelder verhängen. Voraussetzung sei dann lediglich, dass solche Bußgelder vor unabhängigen Gerichten angefochten werden können. Das sei in der Ukraine möglich und hier auch geschehen. (mwo)
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Az.: 50824/21