Kommentar zu mFA-Förderung
Gerangel um Qualifikation
Wird die Latte für die Fortbildung der Medizinischen Fachangestellten zur Nichtärztlichen Praxis-Assistentin (NäPA) von der KBV zu hoch gehängt? Diese Kritik wurde zuletzt aus einigen Kassenärztlichen Vereinigungen und vom Deutschen Hausärzteverband geäußert.
Zumindest die Kritiker aus dem Verband haben offenbar ein eher kurzes Gedächtnis. Denn es ist noch kein Jahr her, dass sich Bundesärztekammer und Hausärzteverband darüber geeinigt haben, die Weiterbildung zur Versorgungsassistenten in der Hausarztpraxis (VERAH) und zur NäPA gleichzustellen - allerdings nur fast.
So muss eine NäPA, die VERAH werden will und dann über einen Hausarztvertrag Honorar erwirtschaften kann, zunächst noch Praxisstunden und ein Seminarmodul nachweisen - und umgekehrt.
Über die Gründe für diese zusätzliche Hürde für die Anerkennung kann man spekulieren. Vordergründig ist es offenbar so, dass die beiden Zusatzqualifikationen für die MFA unterschiedliche Schwerpunkte setzen.
Dass sich die Vertragspartner der kassenärztlichen Versorgung an der Einigung zwischen Hausärzteverband und BÄK orientieren würden und damit deren Einschätzung anerkennen, verwundert nicht, eher erstaunt der Ärger darüber.
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