Neuregelungen

Gesetzlich Fakten zur Digitalisierung geschaffen

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Wie ein roter Faden ziehen sich gesetzliche Neuregelungen zur Digitalisierung des Gesundheitswesens durch das Gesetzgebungswerk in dieser Legislaturperiode – von der Ausgestaltung der Telematikinfrastruktur (TI) über die Neuregelung für Videosprechstunden, bis zu Gesundheits-Apps auf Kassenrezept, die 2020 eingeführt wurden. Wo seine Vorgänger noch halbherzig oder zögerlich vorgegangen waren, da packte Jens Spahn entschlossen zu.

Mehrere große Digitalisierungsgesetze wurden verabschiedet, unter anderen das Digitale Versorgung Gesetz (DVG) und zuletzt das Digitale Versorgung- und Pflege-Modernisierungsgesetz (DVPMG), das noch durch den Bundesrat muss. Als vielleicht wichtigste Entscheidung für die Weiterentwicklung der TI hat sich die Übernahme der Mehrheit in der Betriebsgesellschaft gematik durch das BMG erwiesen – beschlossen im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das im Frühjahr 2019 in Kraft getreten ist. Die gematik hat dadurch mehr operative Schlagkraft gewonnen.

Über viele neue Paragrafen im SGB V hat der Gesetzgeber die Ausgestaltung der TI und der E-Patientenakte fast bis ins Detail geregelt – inklusive der Datenschutzfolgenabschätzung der TI-Nutzung für Ärzte als Anhang des DVPMG. Das Prinzip Zuckerbrot (Förderung) und Peitsche (Sanktionen) soll Ärzten und anderen Leistungserbringern die TI schmackhaft machen, für den Praxistest der ePA in allen Praxen wird es bis zur Bundestagswahl jedoch kaum noch reichen. Das Werk bleibt unvollendet, aber die Richtung dürfte unumkehrbar sein. (ger)

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