Rückversicherer
Gleiches Risiko bei E-Dampf und Tabak-Kippen
KÖLN. Raucher, die auf die Tabak-Zigarette verzichten und zur elektronischen Variante greifen, können eine böse Überraschung erleben, wenn sie sich eine Lebensversicherung kaufen. Denn dort werden sie als Raucher eingestuft - zumindest wenn es nach dem weltgrößten Rückversicherer Munich Re geht.
"Zum jetzigen Zeitpunkt empfehlen wir den Versicherern, die Benutzer von E-Zigaretten als Raucher zu behandeln", sagt Dr. Karsten Filzmaier, Arzt und Leiter des medizinischen Kompetenzzentrums für die Lebensversicherung bei der Munich Re. Lebensversicherer unterscheiden in ihren Tarifen zwischen Rauchern und Nichtrauchern.
Wer zum Glimmstengel greift, muss mehr für seine Police bezahlen. Grund sind die höhere Sterblichkeit und das größere Krankheitsrisiko der Raucher. Das vergleichsweise neue Phänomen der E-Zigaretten muss mit seinen Auswirkungen von den Versicherern jetzt in eine der beiden Kategorien eingeordnet werden. Eine solche Bewertung ist eine klassische Aufgabe der Rückversicherer.
Derzeit noch dünne Studienlage zu E-Zigaretten
"Wenn es um die medizinische Bewertung geht, greifen wir in der Regel auf wissenschaftliche Studien zurück", sagt Filzmaier, der selbst Kardiologe ist. Die Studienlage zu den E-Zigaretten ist zurzeit aber noch sehr dünn, die Langzeitwirkung des Inhalierens von Nikotindampf noch nicht bekannt.
Das gelte auch für die Gefährlichkeit der chemischen Verbindungen, die von den Zusatzstoffen der E-Zigaretten freigesetzt werden, sagt er.
Nicht nur die klassischen Raucher, sondern auch die Nutzer von E-Zigaretten führen ihrem Körper Nikotin zu. "Nikotin ist ein Stoff, der Auswirkungen auf bestimmte Körperfunktionen und ein gewisses Suchtpotenzial hat", so der Munich Re-Experte. "Die Zusatzstoffe können durchaus eine karzinogene Wirkung haben."
Das spricht dagegen, die E-Raucher als Nichtraucher einzustufen.Munich Re empfiehlt den Lebensversicherern, in den Antragsformularen für eine Police nicht nur nach dem Rauchen, sondern auch nach der Anwendung von Tabak- oder Nikotinersatzprodukten zu fragen. Dazu zählen Nikotinpflaster, Nikotinkaugummis oder eben E-Zigaretten.
Zwar gibt es noch keine Testverfahren, mit denen sich herausfinden lässt, ob jemand E-Zigaretten oder andere Tabakprodukte nutzt. Aber über einen sogenannten Cotinin-Test lässt sich feststellen, ob er in welcher Form auch immer Nikotin aufgenommen hat. (iss)