Kartellrecht
Google will sich Promotion des BMG-Portals nicht verbieten lassen
Der Rechtsstreit um eine Medienkooperation, die das Bundesgesundheitsministerium mit Google eingegangen ist, geht weiter. Google bereitet sich auf einen längeren Instanzenweg vor.
Veröffentlicht:München. Der US-Konzern Google wehrt sich in Deutschland gegen das vorläufige Verbot einer Zusammenarbeit mit dem Bundesgesundheitsministerium bei dessen Gesundheitsportal (gesund.bund.de). Das Oberlandesgericht München bestätigte am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presseagentur, dass Google gegen ein entsprechendes Urteil Berufung eingelegt habe.
Der Internetkonzern teilte der dpa mit, man befinde sich noch in der Prüfung, ob und welche rechtlichen Maßnahmen man im Zuge des Verfügungsverfahrens ergreifen wolle. „Aus diesem Grund haben wir vorsorglich Schritte eingeleitet, die uns einen größeren zeitlichen Spielraum für eine solche Entscheidung geben.“
Kern des Rechtsstreits: Bei Google-Suchanfragen zu Krankheiten oder gesundheitlichen Beschwerden wurde bei den Ergebnissen eine Infobox des Portals gesund.bund.de prominent angezeigt, das vom Gesundheitsministerium verantwortet wird. Medienhäuser befürchten dadurch Nachteile, weil sie im Internet ebenfalls Gesundheitsportale betreiben. Das Gesundheitsportal netdoktor.de, eine Tochter des Burda-Konzerns, hatte vor dem Landgericht München geklagt.
Im Februar untersagten die Richter die Kooperation und gaben Anträgen auf einstweilige Verfügungen gegen die Bundesrepublik und den US-Konzern im Wesentlichen statt. Das Gericht wertete das Ganze als Kartellverstoß. Die Vereinbarung schränke den Wettbewerb ein. Google entfernte daraufhin die Infoboxen.
Das Ministerium hatte angekündigt, die Entscheidung zu prüfen. Mehrmalige dpa-Anfragen zu möglichen weiteren Schritten ließ es unbeantwortet. Beim Oberlandesgericht ging über Google hinaus bislang keine weitere Berufung ein, wie ein Gerichtssprecher weiter mitteilte. Termine für den weiteren Ablauf gebe es noch keine.
Mit dem Portal beschäftigen sich derzeit auch die Medienregulierer. Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein stieß Mitte Dezember ein internes Verfahren gegen Google an. Es wird geprüft, ob durch die prominente Darstellung andere journalistisch-redaktionelle Angebote aus dem Themenbereich Gesundheit diskriminiert werden. (dpa)