Clearingstelle
Härtefälle können in Berlin früher gegen SARS-CoV-2 geimpft werden
In Berlin gibt es jetzt eine Clearingstelle für Impf-Härtefälle. Eine Ärztin berichtet, wie sie zuvor vergebens nach einer Anlaufstelle gesucht hatte – und von mangelhafter Informationspolitik.
Veröffentlicht:Berlin. Fast drei Wochen lang suchte Hausärztin Dr. Sibylle Katzenstein in der Stadt nach einer Stelle, die für die Härtefälle für Impfungen zuständig ist. Die Ärztin, die in Neukölln praktiziert, betreut eine 32-jährige Patientin, die an einer lebensbedrohlichen Autoimmun-Enzephalitis erkrankt ist. Ende Februar sollte für die junge Frau die immunsuppressive Behandlung an der Charité beginnen, die laut Katzenstein zwei Jahre dauert. Vorher sollte die Patientin alle von der Charité für nötig gehaltenen Impfungen bekommen. Auch gegen COVID-19 wollte Sibylle Katzenstein die Frau immunisieren.
Aus diesem Grund schrieb die Hausärztin Mails an Adressen der Gesundheitssenatsverwaltung mit der Bitte, einen Impftermin für ihre Patientin zu bekommen. Weil sie keine Antwort bekommen habe, sei sie am 24. Februar sogar mit der Frau zu einem Impfzentrum gefahren in der Hoffnung, dort eine übrig gebliebene Impfdosis zu erhalten. Dort sei einer der Ärzte zwar aufgeschlossen gewesen, habe sich aber letzten Endes doch nicht getraut, die Patientin zu impfen, erzählt Katzenstein.
Ärzte dürfen nicht selbst über Härtefälle entscheiden
Erst auf eine Mail am 25. Februar erhielt die Ärztin am gleichen Tag vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) endlich eine Antwort. In ihr die Mitteilung, dass es in Berlin eine Anlaufstelle für Impf-Härtefälle gibt, so wie es die Impfverordnung (ImpfV) fordert.
Katzensteins Anliegen, so das Lageso, sei an die Zentrale Medizinische Gutachtenstelle (ZMG) weitergeleitet worden, „welche die Aufgabe nach § 6 Absatz 6 CoronaImpfV gerade erst übertragen bekommen hat“. Die ZMG fungiert in Berlin also als Impf-Clearingstelle: Sie entscheidet „auf Antrag nach individueller ärztlicher Beurteilung, ob aufgrund der Umstände des Einzelfalles eine vorrangige Impfung der antragstellenden Person möglich ist“, die nicht unter die in der Verordnung genannten Krankheitsgruppen fallen.
So steht es inzwischen auf der Website des Landes unter dem Thema Impfmanagement. Gemäß Paragraf 6 ImpfV dürfen Ärzte bei Härtefällen nicht selbst über deren Impfberechtigung entscheiden. Die Länder müssen dafür eigens Stellen benennen.
Mangelnde Informationspolitik
In der E-Mail des Lageso an Dr. Sibylle Katzenstein heißt es weiter: „Leider können wir nicht sofort über das Anliegen Ihrer Patientin entscheiden, auch wenn die Dringlichkeit hier deutlich erkennbar ist. Nachdem, was Sie mitteilen, gehört Ihre Patientin unbedingt zu dem in § 6 Absatz 6 genannten Personenkreis.“ In der Anlage übermittelt das Lageso die Antragsformulare mit der Bitte, sie ausgefüllt und unterschrieben umgehend zurückzusenden.
Für die Patientin von Sibylle Katzenstein kam die Nachricht samt Anlagen zu spät. Bei ihr wurde inzwischen die Immuntherapie eingeleitet. Jetzt versucht die Neuköllner Hausärztin für eine andere Patientin, die an Amyotropher Lateralsklerose erkrankt ist, eine vorzeitige COVID-19-Impfung zu bekommen. Warum ihr von der Gesundheitssenatsverwaltung lange nicht gesagt wurde, dass es eine solche Clearingstelle gibt oder zumindest, dass diese sich im Aufbau befindet, versteht Dr. Sibylle Katzenstein bis heute nicht.
Die KV erfuhr es von der „Ärzte Zeitung“
Von der Einrichtung der Clearingstelle wusste selbst die Kassenärztliche Vereinigung bis zum 2. März nichts. Sie erfuhr erst durch den Hinweis der „Ärzte Zeitung“ davon. „Das ist gut zu wissen, denn wir haben viele Anfragen von Ärzten“, sagte eine Sprecherin.
Seit wann es genau die Clearingstelle gibt und warum die Gesundheitssenatsverwaltung ihre Existenz nicht offensiv bekannt macht und speziell Ärzte darauf hinweist, auf diese Fragen der „Ärzte Zeitung“ gibt es von der Pressestelle der Gesundheitssenatsverwaltung bisher keine Antwort. Auch die vorher wiederholt gestellte Anfrage, an welche Landesstelle sich Ärzte bei Impfhärtefällen wenden sollen, wurde über eine Woche lang nicht beantwortet.
Am 2. März veröffentlichte die Pressestelle dann nachmittags eine Pressemitteilung unter der Überschrift „Impfung gegen SARS-CoV-2: Wohin wenden mit welchem Anliegen?“. In ihr wird auf die Clearingstelle hingewiesen.