Kommentar
Ideologisierter Eigennutz?
Ist es vorstellbar, dass ein Arzt, eine Ärztin, eine Hebamme den Tod eines ungeborenen Kindes "billigend in Kauf", also zustimmend hinnimmt? Alles sträubt sich gegen diesen Gedanken. Und doch: Menschen, die sich selbst oder auch eine bestimmte Ideologie über alles stellen, gibt es überall.
Das Landgericht Dortmund hat jetzt eine Ärztin und Hebamme zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Gehört die 60-Jährige also zu besagten Zeitgenossen und hat sie aus ideologisiertem Eigennutz die Klinikeinweisung unterlassen? Anhänger außerklinischer Geburten warfen dem Gericht denn auch nach dem Urteil vor, einen "Hexenprozess" geführt zu haben.
Doch das Urteil beruht letztlich auf einer Gegenfrage: Kann eine erfahrene Ärztin nach einem sich bereits über 14 Stunden hinziehenden Geburtsvorgang und einem zweiten Mekonium-Abgang immer noch ernsthaft glauben, dass sie mit den Mitteln eines Hotelzimmers alles im Griff hat und dass alles gut wird?
Nein, so das Landgericht. Rechtlich macht das aus "bewusster Fahrlässigkeit" einen Vorsatz, aus fahrlässiger Tötung Totschlag mit mehrjähriger Haft. Die rechtliche Würdigung der Umstände dieses Falls wird der Bundesgerichtshof prüfen. Gedanken lesen, der Ärztin ins Gehirn schauen, das kann niemand.
Lesen Sie dazu auch: Notfall bei Hausgeburt: Ärztin geht in Revision