BSG-Urteil
KV Brandenburg rügt Gesetzgeber
POTSDAM. Gesetzliche Klarstellungen zur Berechnung der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung der niedergelassenen Ärzte fordert die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB). Sie reagiert damit auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) im Honorarstreit zwischen Krankenkassen und KV Sachsen-Anhalt.
Der Gesetzgeber habe zwar vollmundig verkündet, aber nicht ins Gesetz geschrieben, dass das Morbiditätsrisiko wieder zur Krankenversicherung verlagert werde, kritisierte KVBB-Chef Dr. Hans-Joachim Helming.
"Die mit der Gesundheitsreform 2007 eingeleitete Abschaffung der unsachgemäßen Mengenbegrenzung ist somit gescheitert, weil der Gesetzgeber selbst sein Gesetz ‚unsauber formuliert‘ hat."
Die Politik müsse jetzt umgehend eine eindeutige Regelung schaffen und ihre handwerklichen Fehler im eigenen Gesetz beseitigen, damit das Vertrauen von Vertragsärzten und deren Patienten in angemessene und sachgerechte Rahmenbedingungen für die medizinische Versorgung wieder zurück gewonnen werden könne, forderte Helming mit Blick auf die aktuellen Honorarverhandlungen auf Bundesebene.
Die Brandenburger Ärzte hätten mit zusätzlichen Honoraren ab 2013 rechnen können, falls das BSG den Schiedsspruch in Sachsen-Anhalt bestätigt hätte. Eine entsprechende Klausel war im Rahmen der Gesamtvergütung mit den Krankenkassen in Brandenburg vereinbart. (ami)