Kein Berufsschutz für kranke Arbeitslose
KASSEL (mwo). Auch Arbeitslose können Krankengeld erhalten, genießen dabei aber keinen Berufsschutz. Maßgeblich ist, ob die Versicherten nach den Vorschriften der Arbeitslosenversicherung arbeiten können oder nicht, heißt es in einem schriftlich veröffentlichten Urteil des Bundessozialgerichts (BSG).