Arbeitsgericht
Keine Entschädigung wegen verspäteter Daten-Auskunft
Verspätete Pflichtauskünfte eines Arbeitgebers begründen keinen Entschädigungsanspruch nach Datenschutzgrundverordnung. Das Urteil ist auf Informationsrechte im Kontext der Patientenakte übertragbar.