Patientensuizid
Keine generelle Haftung der Ärzte
Ärzte einer Bremer Klinik haben sich im Falle des Suizids einer Patientin während einer Therapiepause nicht der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht, so das Oberlandesgericht.
Ärzte einer Bremer Klinik haben sich im Falle des Suizids einer Patientin während einer Therapiepause nicht der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht, so das Oberlandesgericht.
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