Krankenkassen gegen Kliniken
Klagewelle trifft Sozialgerichte
Die Verkürzung von Verjährungsfristen und ein Passus im MDK-Gesetz hat die Sozialgerichte in NRW mit Tausenden von Verfahren geflutet. Immer häufiger stehen sich Krankenkassen und Krankenhäuser vor Gericht gegenüber.
Veröffentlicht:Essen. Der Bundesgesetzgeber entwickelt sich zum Problem für die Sozialgerichte. Mit Neuregelungen im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) und im MDK-Gesetz hat er ihnen innerhalb von kurzer Zeit zwei Klagewellen beschert, deren Ausmaß und Folgen nicht abzuschätzen sind.
„Man muss die Webfehler im System beseitigen“, fordert Martin Löns, Präsident des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG).
Sorgen macht ihm die seit Jahren ständig steigende Zahl von Abrechnungsstreitigkeiten zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen. Auseinandersetzungen über die Fallpauschalen machten inzwischen rund die Hälfte aller Verfahren im Bereich des Krankenversicherungsrechts aus, sagte Löns vor Journalisten in Essen.
Verjährungsfristen gekürzt
Ende 2018 hatte die im PpSG festgelegte rückwirkend geltende Verkürzung der Verjährungsfristen für die entsprechenden Klagen zu einer Flut an Eingängen bei den Sozialgerichten gesorgt. Allein beim LSG waren es 10.000 bis 11.000. Das Problem: Hinter den Klagen steht zum Teil eine große Menge von Einzelfällen, die in einzelne Verfahren getrennt werden müssen.
„Wir haben Excel-Tabellen mit 400, 500 zum Teil sogar 800 Einzelpositionen erhalten“, berichtet er. „Die Zahl dieser arbeitsintensiven Einzelverfahren lässt sich noch nicht beziffern, zumal die Beteiligten wegen der Masse der Abrechnungsstreitigkeiten einen Großteil der Klagen noch nicht begründet haben.“
Obwohl das Land NRW den Sozialgerichten zusätzliches Personal bewilligt hat, kommen sie in der Bearbeitung der Fälle nicht nach. Darunter leiden nicht nur die weiteren Verfahren im Krankenversicherungsrecht, sondern auch die in den anderen Rechtsgebieten.
MDK-Gesetz verschärft die Lage
Verschärft wird die Situation durch eine zweite Klagewelle Ende 2019. Eine Regelung im MDK-Gesetz sieht vor, dass Kliniken und Kassen ihre Streitigkeiten seit dem 1. Januar 2020 nur noch dann vor Gericht bringen dürfen, wenn sie die infrage stehenden Behandlungs- und Abrechnungsfälle zuvor im Einzelfall erörtert haben. Das hat den Sozialrichtern in NRW weitere 5000 bis 6000 Verfahren beschert.
Löns führt die Situation auf den steigenden finanziellen Druck zurück, unter dem sowohl die Krankenhäuser als auch die Kassen stehen, und auf das immer größere Misstrauen im System.
Gesetzlich Versicherte werden belastet
Was den Richter besonders ärgert: Egal ob die Kliniken oder die Kassen als Sieger vom Platz gehen, zahlen letztendlich die gesetzlich Versicherten mit ihren Beiträgen die Zeche. „Weil Krankenkassen und Krankenhäuser sich in einem ganz wesentlich von ihnen selbst ausgehandelten Fallpauschalen-System nicht über Behandlungskosten in Zehntausenden von Behandlungsfällen einigen, fehlen bundesweit hunderte Millionen Euro jährlich für die Versorgung der Versicherten.“
Sozialgerichte in NRW in Zahlen
- Acht Sozialgerichte gibt es in NRW
- 93.352 Verfahren sind insgesamt 2019 eingegangen (minus 3,6 Prozent im Vergleich zu 2018).
- 30 Prozent der Verfahren entfielen auf die Grundsicherung für Arbeitssuchende (minus 5,4 Prozent).
- 26,1 Prozent der Verfahren betrafen die Krankenversicherung, 13,6 Prozent das Schwerbehindertenrecht. Zum Vertrags(zahn)arztrecht gingen 489 Fälle ein (plus 49,9 Prozent).
- 6509 Eingänge in der zweiten Instanz beim LSG (plus 3,1 Prozent)
Wenn es bei einer Klage um 1000 Euro geht, werden inklusive Gerichts- und Anwaltskosten leicht 2000 Euro daraus. In einer Reihe von Verfahren werden Gutachten fällig, die mindestens 600 Euro kosten. „Nur weil sich zwei in der Familie streiten, steht der Familie hinterher weniger Geld zur Verfügung“, kritisiert Löns.
Er mahnt Konsequenzen an. „Eine wirkliche, auch zukunftsfähige Lösung erfordert den Willen und das Handeln des Gesetzgebers und der Akteure im Gesundheitswesen, um ein weiteres ‚Outsourcen‘ des Konfliktmanagements an die Sozialgerichte zu verhindern.“ Eine Möglichkeit wären für ihn verpflichtende Schiedsverfahren.
Die Versicherten sind nach seinen Angaben nicht nur über die Kosten der Verfahren die Leidtragenden. Dadurch, dass die Streitigkeiten so viel Zeit und Personal binden, verzögert sich die Bearbeitung der Klagen von Versicherten gegen ihre Krankenkasse, etwa wenn es um Krankentagegeld oder die Verweigerung von Leistungen geht.