Infektionsschutzgesetz
Krankenhaus-Gesellschaft protestiert gegen Datenforderungen der Politik
Berlin. Die Krankenhäuser in Deutschland sehen aktuell keine Möglichkeit, die im geänderten Infektionsschutzgesetz (IfSG) geforderten täglichen Datenmeldungen vollständig zu erfüllen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) erklärte am Freitag in Berlin, die Krankenhäuser unterstützten grundsätzlich das Ziel der Politik, ein umfassendes Bild über das pandemische Geschehen zu erhalten. „Sie weisen aber mit Nachdruck darauf hin, dass der vom Gesetzgeber vorgesehene Datensatz, der zukünftig täglich von allen Krankenhäusern an die Gesundheitsämter übermittelt werden soll, mit der vom Bund zur Verfügung gestellten Software und digitalen Anbindung an die Gesundheitsämter nicht leistbar ist.“
Zuvor hatte der Bundesrat die Änderungen am Infektionsschutzgesetz gebilligt. Die DKG erklärte dazu, damit überziehe das Bundesgesundheitsministerium die Krankenhäuser mit täglichen Verpflichtungen zur Datenlieferung, für die bis heute keine digitalen Schnittstellen zur Verfügung stünden. Auch sei die inhaltliche Definition der geforderten Informationen teilweise so unbestimmt, dass den gesetzlichen Verpflichtungen nicht sicher gefolgt werden könne. Zudem sei deren Aussagekraft zur Beurteilung der pandemischen Lage zweifelhaft.
„Wir werden nicht zulassen, dass das Bundesgesundheitsministerium mit diesem Gesetz der Öffentlichkeit suggeriert, dass ab dem 17. September 2022 alle Krankenhäuser den geforderten umfassenden Datenkranz liefern, obwohl dies teilweise weder objektiv technisch noch vom manuellen Aufwand her leistbar ist“, heißt es in der Erklärung. Die Verantwortung „für diese andauernde Misere trägt der Bundesgesundheitsminister und nicht die seit über zwei Jahren mit der Pandemiebekämpfung belasteten Krankenhäuser“, so die DKG. (KNA)