Bundesagentur stellt klar

Kurzarbeit und Rettungsschirm – das geht nicht

Die Betriebsfinanzierung in der Corona-Krise hat auch Leistungserbringer kreativ werden lassen. Die Bundesagentur für Arbeit hat mit einer Weisung reagiert.

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Kurzarbeitergeld beantragen und Geld aus dem Corona-Hilfspaket erhalten - beides geht nicht.

Kurzarbeitergeld beantragen und Geld aus dem Corona-Hilfspaket erhalten - beides geht nicht.

© babimu / stock.adobe.com

Berlin. Kurzarbeit und Nutzung des Corona-Hilfspakets schließen sich weitgehend aus. Das hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) bereits in der vergangenen Woche in einer Weisung (Az.: 75095/7506) auch an den Gesundheitssektor klargestellt, die der „Ärzte Zeitung“ in Auszügen vorliegt.

Derzeit sei das Dokument in der Abstimmung mit den Ministerien, hat die BA am Freitagnachmittag mitgeteilt.

Die Nürnberger Behörde reagiert damit auf Versuche von Vertragsärzten und Krankenhäusern, beide Töpfe gleichzeitig anzuzapfen. Wie viele Anträge auf Kurzarbeitergeld ihr aus dem Gesundheitswesen vorliegen, war am Freitag nicht bekannt.

Rüddel spricht von „unanständig“

Die Weisung der Agentur für Arbeit verhindere, dass sich Kliniken in der Krise sanierten, ohne Patienten zu behandeln, betonte der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses Erwin Rüddel (CDU). „Um Kapazitäten für Corona-Patienten zu sichern, erhalten die Kliniken 560 Euro pro leer stehendem Bett.

Dann gleichzeitig seine Mitarbeiter mit Kurzarbeitergeld nach Hause zu schicken, halte ich für unanständig“, sagte Rüddel am Freitag der „Ärzte Zeitung“. Das Verhalten demotiviere Mitarbeiter und gefährde Patienten.

Welches Ausmaß das Problem vor dem Eingreifen der BA hatte, ist unklar. Sowohl die Kassenärztliche Bundesvereinigung als auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft gehen Medienberichten zufolge von nur wenigen Fällen aus. In kommunalen Krankenhäusern ist Kurzarbeit ohnehin von den Tarifpartnern ausgeschlossen.

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Bekanntgeworden ist der Fall der katholischen Marienhaus-Gruppe, die in einigen ihrer 20 Häuser Kurzarbeit angemeldet hat.

Kurzarbeit in Praxen ist möglich

Grundsätzlich können Vertragsarztpraxen, MVZ und Krankenhäuser laut BA einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben. Der Anspruch müsse auf wirtschaftlichen Gründen, zum Beispiel auf einer Verringerung der Fallzahlen oder einem unabwendbaren Ereignis beruhen.

Die im März beschlossenen Ausgleichszahlungen für Vertragsärzte wirkten allerdings wie eine Betriebsausfallversicherung. Raum für eine Zahlung von Kurzarbeitergeld bestehe nicht, heißt es in der Weisung.

Was sagen Sie zur internen BA-Weisung, Vertragsärzten kein Kurzarbeitergeld zu gewähren?

29 %
Gut: Doppelte Förderung mit Schutzschirm plus Kurzarbeitergeld ist unnötig.
22 %
Fraglich: Praxen in Hausarztverträgen oder hohem Privatanteil sind in der Existenz bedroht.
49 %
Geht gar nicht: Sozialarchitekten leben einmal mehr ihre Vorurteile gegen Ärzte aus.

Für die Ausfälle von Krankenhäusern in der Folge aufgeschobener oder ausgesetzter planbarer Operationen gelte dies genauso. Die BA hält allerdings einen Tipp für die Krankenhäuser bereit: Sie könnten ja die „freigewordenen Kapazitäten zur Erlangung einer Ausgleichszahlung umwidmen“. (af)

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Kommentare
Dr. Gerhard Heinsch 27.04.202019:55 Uhr

Sehr geehrter Herr Gassen, sehr geehrte Vorstände der Landes-KVen,


https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Kurzarbeit-und-Rettungsschirm-das-geht-nicht-408931.html#Comments

https://www.kbv.de/html/1150_45880.php


soeben haben wir die in der Ärztezeitung und in den Praxisnachrichten veröffentlichten Artikel (siehe Link) zur Kenntnis genommen. In der Ärztezeitung heißt es : 'Sowohl die kassenärztliche Bundesvereinigung als auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft gehen Medienberichten zufolge von nur wenigen Fällen aus’.

Das scheint uns eine grobe Fehleinschätzung zu sein !

In unserem beruflichen Umfeld der niedergelassenen Hausärzte haben wir mittlerweile eine Menge Kollegen gesprochen, die Kurzarbeit beantragt haben.
Zu dieser Maßnahme sehen sich viele Praxen, inklusive unserer Praxis, gezwungen, da der sogenannte Rettungsschirm nunmehr seit Wochen ein von der Bundesregierung beschlossenes Gesetz ist, jedoch bisher keine konkreten Informationen wie dieser letztendlich ausgestaltet ist, an die Basisversorger weitergegeben wurden.
Das dieses verhandelt werden muss ist allen klar, jedoch scheinen die Verhandlungspartner hier keine Eile zu haben Entscheidungen zu finden.

Allein dieser Tatsache ist geschuldet, dass die Praxen hier zur Vermeidung einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage Hilfen wie Kurzarbeitergeld beantragen.

In vielen Praxen kommt es im kassenärztlichen Bereich, so wie es sich abzeichnet, zu 25%igen Honorarverlusten oder auch mehr. Dazu kommen die Verluste aus dem privatärztlichen Bereich. Dieses verkraftet eine Praxis finanziell nicht ohne externe Hilfen. Das Kurzarbeitergeld würde hier eine kleine Hilfestellung bieten. Die andere Alternative heißt Personalentlassungen; und dieses würde die Bundesagentur für Arbeit gewiss teurer zu stehen kommen. Möglicherweise würden auch diese Maßnahmen nicht zur Rettung der Existenz der Praxen beitragen.

Es sind Entscheidungen gefordert ! Und zwar jetzt !
Wir fordern daher unsere Interessenvertreter die KBV sowie die Landes-KVen und den Spitzenverband der Krankenkassen auf unverzüglich die Ausgestaltung des Rettungsschirms zu beschließen und an die Ärzte in den Praxen zu kommunizieren, denn schließlich sind wir es , die weiterhin im üblichen Ausmaß und darüber hinaus in unseren Praxen bereitstehen; und hier möchten wir bewußt die hausärztlichen Praxen hervorheben.

Die Krisenbewältigung zur Zeit wäre ohne diese nicht möglich - jedoch lassen uns unsere Vertreter im Gleichschritt mit den Krankenkassen sprichwörtlich im Regen stehen.

Über eine zeitnahe Antwort würden wir uns freuen.

Mit freundlichen Grüßen,

Dres. A. Glauner - G. Heinsch
Internisten / hausärztliche Versorgung
Diabetologe DDG
Neuer Markt 28-29
42781 Haan
post@praxis-glauner-heinsch.de

Heinz Peter Dilly antwortete am 30.04.202007:26 Uhr

Dem Kommentar möchte ich mich anschließen. Eine Praxis muss nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt werden, um Bestand zu haben. Bislang wurden ambulante Praxen nie vom Krankenhausentlastungsgesetz unterstützt. Ein versprochener Rettungsschirm wird nebulös in Aussicht gestellt. Der niedergelassene Arzt soll still darauf warten gerettet zu werden. Letztendlich würde dies eine Insolvenzverschleppung zur Folge haben. Also durchaus strafrechtlich für den Einzelnen relevant werden. Natürlich muss eine Praxis bei 30-40% Umsatzeinbruch Kurzarbeit anmelden und mögliche Hilfen beantragen. Die Kosten haben sich nicht um 30-40% reduziert.

Dr. Andreas Glauner 27.04.202018:07 Uhr

mir ist unklar, was hier mit unanständig gemeint ist, als Hausarzt arbeiten wir die gleich Zeit (mindesten 25 h) in der Praxis, führen unzählige, in ihrer Abrechenbarkeit limitierte Telefonate, die Ordinationen bleiben aus und auf Nachfrage bei der KV erfährt man über die Ausgestaltung des Rettungsschirmes nichts. Unser Umsatz bricht trotz Arbeit erheblich ein und weiterarbeiten sollen wir ja - Stichwort Brandmauer für die Krankenhäuser. Wenn wir wenigstens wüßten, mit welchem Anteil des Vorjahres wir gestützt würden, bräuchten wir übe Kurzarbeit auch nicht nachdenken. Nach Ostern wollte man uns ja wissen lassen, wie es weiter geht - wir warten

Dr. Andreas Fleischmann 25.04.202018:21 Uhr

Dies ist wirklich unanständig. Man könne sogar weiter denken, dass es sich lohne, Betten leer stehen zu lassen statt Patienten zu behandeln. Schließlich hat Herr Bundesminister Spahn ja empfohlen, den Betrieb wieder langsam anfahren zu lassen unter der Prämisse, etwa 25 -30 % der Betten freizuhalten, um eine zweite Welle schnell abfangen zu können.
Stattdessen ist zu beobachten, dass Krankenhäuser weiterhin Belegungen unter 50% haben und vermeiden, z. B. aufgeschobenen Operationen allmählich nachzuholen. Der Rettungsschirm war gedacht, um mit Geld Gesundheit zu bewahren. Stattdessen scheinen einige Gesundheitsversorger statt ihrem Auftrag zu folgen, jetzt zu versuchen ihre Finanzen aufzubessern. So etwas könne man Betrug am Volk nennen.

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