EBM/MS

Laborziffer zur Verordnung von Siponimod

Schneller als verlangt sorgt der Bewertungsausschuss für die Honorierung einer erforderlichen Voruntersuchung.

Veröffentlicht:

Berlin. Der Bewertungsausschuss hat mit Wirkung zum 1. April eine neue Laborziffer zur Verordnung des MS-Mittels Siponimod (Mayzent® von Novartis) beschlossen. Mit der GOP 32866 wird danach die in der Fachinformation geforderte Bestimmung des CYP2C9-Metabolisierungsstatus‘ vor Behandlungsbeginn abgerechnet. Als obligatorischer Leistungsinhalt wird die „Untersuchung auf das Vorliegen der Allele CYP2C9*1, CYP2C9*2 und CYP2C9*3“ genannt. Dotiert ist diese Laborleistung, die einmal im Krankheitsfall anzusetzen ist, mit 82 Euro, die zunächst auf zwei Jahre befristet extrabudgetär ausgezahlt werden.

Siponimod wurde Mitte Januar dieses Jahres von der EU-Kommission gegen sekundär progrediente Multiple Sklerose (SPMS) zugelassen. Das Nutzenbewertungsverfahren für den S1P-Rezeptormodulator wird nach Angaben des GBA voraussichtlich im August dieses Jahres abgeschlossen sein. Damit ist im Fall der neuen GOP 32866 die Selbstverwaltung schneller als vom Gesetzgeber gefordert: Eigentlich müsste der EBM erst zeitgleich mit dem Nutzenbewertungsbeschluss um eine GOP angepasst werden, die eine in der Fachinformation des Arzneimittels geforderte Vor-Untersuchungsleistung abbildet. (cw)

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