Kommentar zu Korruption

Lamento allein genügt nicht

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:

Noch ist der Entwurf für ein Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen nicht abgestimmt.

Aber dass die Ärzte - und andere Heilberufe wie Pfleger und Apotheker - noch um die Strafbarkeit von Bestechung und Bestechlichkeit herumkommen werden, ist nicht zu erwarten.

Die politische Diskussion darüber, ob das Instrumentarium von Berufs- und Sozialrecht ausreicht, um Korruption im Gesundheitswesen zu verhindern, ist durch. Bayern ist mit einem eigenen Gesetzentwurf vorgeprescht, jetzt folgt die Bundesregierung.

Das neue Gesetz wird kommen, unabhängig davon, wie sehr Ärzte und andere Heilberufler lamentieren.

Das wichtigste Anliegen für Ärzte sollte es daher jetzt sein, im Gesetzgebungsverfahren dafür zu sorgen, dass mit den neuen Paragrafen eine politisch erwünschte verstärkte Zusammenarbeit im Gesundheitswesen nicht unnötig erschwert wird.

In Modellen der integrierten Versorgung, in Praxisnetzen und in der Kooperation von Kliniken und Zuweisern lassen sich vielfältige Verbesserungen für Patienten erreichen.

Wenn die neuen Paragrafen durch unnötige Kriminalisierung genau dort eine Bremse einbauen, wäre das sicher kontraproduktiv für das Gesundheitswesen.

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Kommentare
Dr. Wolfgang P. Bayerl 01.02.201514:20 Uhr

ich vermute mal, dass der nicht-medizinische Verwaltungsleiter

eines Krankenhauses oder eines staatlich geförderten MVZ oder einer Krankenkasse
dann wohl von dem dollen Gesetz ausgeschlossen bleibt?

Kann mich da ein Fachmann aufklären?
Es geht nur um Dressurmaßnahmen für Ärzte (und Pflegekräfte)?

Dr. Thomas Georg Schätzler 01.02.201510:40 Uhr

Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Korruption muss für Alle gelten!

Bei Ärztefunktionären von KBV, BÄK, Landesärztekammern und Landes-KVen ist eher der Begriff "Totstellreflex" statt "Lamento" angezeigt. Lediglich die Kassenärztliche Bundesvereinigung signalisiert eine Art "Kuhhandel": Die Zustimmung zum neuen § 299a Strafgesetzbuch (StGB) wird signalisiert, wenn die Politik beim GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (VersStG) zu weitreichenden Zugeständnissen bereit wäre - so KBV-Chef Dr. Andreas Gassen im Deutschen Ärzteblatt.

Die bisherigen Gesetzentwürfe eines § 299a StGB aus Bayern und Berlin diskriminieren und stigmatisieren gezielt die selbstständigen Leistungsträger in der Gesundheits- und Krankenversorgung wie Ärzteschaft, Pflege, Hilfsmittel, Physiotherapie, Psychotherapie, Apothekenversorgung usw.

Für das fortgesetzte Ärzte- und Medizin-"Bashing" engagieren sich besonders medizin-bildungs-ferne, eher BWL-, VWL- und Jura-affine "gesundbetende" Politiker, "Gesundheits"-Ökonomen, "Gesundheits"-Juristen, selbsternannte Transparenz- und Antikorruptions-Beauftragte wie Transparency-International (TI) oder der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv). Sie kaprizieren sich nur und ausschließlich auf Korruption im Medizinalwesen.

Vergleichbare, volkswirtschaftlich ebenso bedeutende und korruptionsanfällige Bereiche bei Juristen, Anwälten, Architekten, in Handel, Gewerbe, Industrie, Versicherung und Handwerk bleiben dabei trotz des verfassungsrechtlichen Gebotes der Gleichbehandlung unberücksichtigt..

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Dr. Wolfgang Bensch 31.01.201511:23 Uhr

Helfen solche Zuweisungen wie "Lamento"?

Trauergesänge sind bei einer Justiz, die sich berufs- bzw. branchenspezifisch ausrichtet, wohl angebracht. Das System "Sachleistung" möchte anscheinend niemand infrage stellen, obwohl erst mit einer Kostenerstattung Transparenz über die Wege des Geldes im Gesundheitssektor möglich ist.

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