Kommentar zu Korruption
Lamento allein genügt nicht
Noch ist der Entwurf für ein Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen nicht abgestimmt.
Aber dass die Ärzte - und andere Heilberufe wie Pfleger und Apotheker - noch um die Strafbarkeit von Bestechung und Bestechlichkeit herumkommen werden, ist nicht zu erwarten.
Die politische Diskussion darüber, ob das Instrumentarium von Berufs- und Sozialrecht ausreicht, um Korruption im Gesundheitswesen zu verhindern, ist durch. Bayern ist mit einem eigenen Gesetzentwurf vorgeprescht, jetzt folgt die Bundesregierung.
Das neue Gesetz wird kommen, unabhängig davon, wie sehr Ärzte und andere Heilberufler lamentieren.
Das wichtigste Anliegen für Ärzte sollte es daher jetzt sein, im Gesetzgebungsverfahren dafür zu sorgen, dass mit den neuen Paragrafen eine politisch erwünschte verstärkte Zusammenarbeit im Gesundheitswesen nicht unnötig erschwert wird.
In Modellen der integrierten Versorgung, in Praxisnetzen und in der Kooperation von Kliniken und Zuweisern lassen sich vielfältige Verbesserungen für Patienten erreichen.
Wenn die neuen Paragrafen durch unnötige Kriminalisierung genau dort eine Bremse einbauen, wäre das sicher kontraproduktiv für das Gesundheitswesen.