Urteil

Land muss neuen OP-Saal erst billigen

Das Bundesverwaltungsgericht nimmt Kliniken an die Leine: Kapazitätsausweitung ohne Zustimmung des Landes führt zu Abschlagszahlungen.

Veröffentlicht:

LEIPZIG. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Bindung der Krankenhäuser an die Krankenhausplanung des jeweiligen Bundeslandes gefestigt.

Nach einem aktuell verkündeten Urteil führt die Ausweitung der Kapazitäten ohne Zustimmung der Krankenhausplanungsbehörde immer zu einem "Mehrbedarfsabschlag" bei der Vergütung durch die gesetzlichen Krankenkassen.

Der Abschlag ist im Krankenhausentgeltgesetz geregelt. Er greift für eine Ausweitung der Kapazitäten gegenüber dem Vorjahr und beträgt seit 2013 25 Prozent der regulär vereinbarten Vergütung. Ausgenommen sind unter anderem "zusätzliche Kapazitäten aufgrund der Krankenhausplanung oder des Investitionsprogramms des Landes".

Im Streitfall hatte ein Krankenhaus einen neuen Operationssaal für Schulterchirurgie eingerichtet. Es meinte, die dort erbrachten Leistungen seien beim Mehrbedarfsabschlag nicht zu berücksichtigen. Damit waren die Krankenkassen nicht einverstanden.

Die Schiedsstelle war dem Krankenhausträger gefolgt und setzte den Abschlag auf nur 244.200 Euro fest. Das Verwaltungsgericht München vertrat die Gegenmeinung und entschied, für den neuen OP-Saal würden weitere 786.500 Abschlag fällig.

Das Bundesverwaltungsgericht hat dieses Urteil nun bestätigt. Das im Gesetz verwendete Wort "aufgrund" mache deutlich, dass die zusätzlichen Kapazitäten durch die Krankenhausplanung veranlasst oder zumindest von der entsprechenden Behörde gebilligt sein müssen. Das aber sei bei dem neuen OP-Saal nicht der Fall gewesen. (mwo)

Az.: 3 C 9.14

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Welche Endpunkte sind patientenrelevant?

Patientenrelevanz: Ein Kommentar aus juristischer Sicht

Kooperation | In Kooperation mit: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Belastungsfähigkeit verbessern

Regelmäßig in die Sauna – hilft das bei Herzinsuffizienz?

Lesetipps
Bald nicht nur im Test oder in Showpraxen: Auf einem Bildschirm in der E-Health-Showpraxis der KV Berlin ist eine ePA dargestellt (Archivbild). Nun soll sie bald überall zu sehen sein auf den Bildschirmen in Praxen in ganz Deutschland.

© Jens Kalaene / picture alliance / dpa

Leitartikel

Bundesweiter ePA-Roll-out: Reif für die E-Patientenakte für alle

Verbale Blumensträuße für die designierte Bundesgesundheitsministerin: Die Selbstverwaltung setzt auf die Neue an der BMG-Spitze.

© PhotoSG / stock.adobe.com

Update

Juristin an BMG-Spitze

Selbstverwaltung hofft auf neuen Kommunikationsstil unter Nina Warken