Zusatzentgelt

Laser musste „nicht ins Auge springen“

Veröffentlicht:

Kassel. Krankenhäuser müssen insbesondere bei Leistungen mit individuell vereinbarter Vergütung auf die Genauigkeit ihrer Rechnung achten. In der Regel können sie hier später nicht geltend machen, dass ein Fehler „offensichtlich“ war und der Krankenkasse daher hätte „ins Auge springen“ müssen, wie jetzt der Krankenhaussenat des Bundessozialgerichts entschied.

Im Streitfall hatte das Universitäre Herzzentrum Hamburg einen Versicherten wegen einer chronischen Infektion der Herzschrittmachertasche operiert. Es kodierte eine Operation mit Einsatz eines Excimer-Lasers. Die Krankenkasse kürzte die Rechnung um einen Tag, weil der Patient nicht schon am Tag vor der Operation hätte aufgenommen werden müssen. Erst nach mehr als vier Jahren korrigierte das Krankenhaus die Rechnung: Darin kürzte es den Aufenthalt um einen Tag, machte dafür aber ein individuell vereinbartes Zusatzentgelt für den Einsatz des Excimer-Lasers geltend.

Wie nun das BSG entschied, steht dem Krankenhaus dieses Entgelt nicht mehr zu. Die Frist für eine Rechnungskorrektur spätestens im nachfolgenden Haushaltsjahr sei längst abgelaufen gewesen. Ohne Erfolg argumentierte das Herzzentrum, der Fehler hätte der Krankenkasse „offensichtlich ins Auge springen“ müssen. Schließlich sei die Verwendung des Excimer-Lasers aus den ebenfalls übermittelten Behandlungsdaten klar hervorgegangen. Dem widersprach das BSG. Die Rechnung sei in sich schlüssig gewesen. „Es bedurfte zusätzlicher spezieller Kenntnisse über die krankenhausindividuelle Vereinbarung eines Zusatzentgelts für den Einsatz eines Excimer-Lasers., um den Abrechnungsfehler der Klägerin zu erkennen“ Dies sei nicht „offensichtlich“ und hätte der Krankenkasse daher auch nicht „ins Auge springen“ müssen, urteilten die Richter. (mwo)

Bundessozialgericht, Az.: B 1 KR 10/19 R

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Welche Endpunkte sind patientenrelevant?

Patientenrelevanz: Ein Kommentar aus juristischer Sicht

Kooperation | In Kooperation mit: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda
Das könnte Sie auch interessieren
Salesforce hilft Kliniken, die Versorgungsqualität zu verbessern

© Salesforce Germany GmbH

Value Based Healthcare

Salesforce hilft Kliniken, die Versorgungsqualität zu verbessern

Kooperation | In Kooperation mit: Salesforce Germany GmbH
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2024

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Eine Sanduhr, durch die Geldstücke fall

© fotomek / stock.adobe.com

Tag der Privatmedizin 2024

Outsourcing: Mehr Zeit für Patienten!

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Buch mit sieben Siegeln oder edles Werk? KI-Idee einer in Leder eingebundenen neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

© KI-generiert mit ChatGPT 4o

Exklusiv Entwurf unter der Lupe

Das brächte Ihnen die neue GOÄ

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Maquet Otesus OP-Tischsystem

© Getinge Deutschland GmbH

Unternehmen im Fokus

Flexible und ökonomische OP-Tischsysteme

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Getinge Deutschland GmbH, Rastatt
In der Klinik Königshof in Krefeld werden Menschen mit psychischen Erkrankungen behandelt. Die digitale Terminvergabe über Doctolib senkt eine Hemmschwelle: Es fällt leichter, mit wenigen Klicks einen Termin zu buchen, als im direkten Gespräch am Telefon.

© St. Augustinus Gruppe

Unternehmensstrategie für Krankenhäuser

Patientenportal stärkt die Reichweite der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Patientenportale: Greifbarer Mehrwert für Klinik und Patienten

© MQ-Illustrations / stock.adobe.com

Digitalisierung von Krankenhäusern

Patientenportale: Greifbarer Mehrwert für Klinik und Patienten

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tipps für die Praxis

So entwickeln Sie Ihre Arztpraxis strategisch weiter

Lesetipps
Bald nicht nur im Test oder in Showpraxen: Auf einem Bildschirm in der E-Health-Showpraxis der KV Berlin ist eine ePA dargestellt (Archivbild). Nun soll sie bald überall zu sehen sein auf den Bildschirmen in Praxen in ganz Deutschland.

© Jens Kalaene / picture alliance / dpa

Leitartikel

Bundesweiter ePA-Roll-out: Reif für die E-Patientenakte für alle

Husten und symbolische Amplitude, die die Lautstärke darstellt.

© Michaela Illian

S2k-Leitlinie

Husten – was tun, wenn er bleibt?

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung