Kritik an BÄK
MVZ-Regulierung: MEDI will Fachgleichheit und Überregionalität nicht aufgeben
Der Ärzteverbund MEDI gilt als Vorreiter selektivvertraglich vernetzter Versorgungsstrukturen. Mit einer allzu weitgehenden Beschneidung Medizinischer Versorgungszentren kann er sich nicht anfreunden.
Veröffentlicht:Stuttgart. Der Ärzteverbund MEDI kritisiert in einer Stellungnahme am Mittwoch das jüngste Positionspapier der Bundesärztekammer zur MVZ-Regulierung als zu weitgehend.
Zwar wird auch von MEDI eine rein ärztliche Gesellschafterstruktur medizinischer Versorgungszentren ausdrücklich befürwortet. Eine regionale Beschränkung oder gar die Rückkehr zum regelmäßig fachübergreifenden Leistungszuschnitt will der Ärzteverbund jedoch nicht unterstützen.
„Wir werden auch in Zukunft fachgruppengleiche MVZ benötigen – vor allem im Hausarztbereich muss das weiterhin möglich sein. Versorgungszentren sind in vielen Regionen die einzige Möglichkeit, Ärztinnen und Ärzte über Teilzeitangebote zu gewinnen“, erläutert Dr. Norbert Smetak, Vizevorsitzender der MEDI-Sektion Baden-Württemberg. Der ärztliche Nachwuchsmangel verenge den Fachgruppen-Spielraum. „Da benötigen wir weiterhin pragmatische Lösungen.“
Hintergrund: Fachgruppengleiche MVZ können erst seit Mitte 2015 gegründet werden. Seither ist eine anhaltende Dynamik der Neugründung oder Umstrukturierung in Richtung Fachgleichheit zu beobachten. Inzwischen sind fast die Hälfte (47 Prozent oder 1966 Einrichtungen) aller von der KBV zuletzt berichteten 4179 MVZ fachgleich aufgestellt (siehe nachfolgende Grafik).
MVZ-Ketten sollten erlaubt sein
Auch eine Begrenzung der Expansionsmöglichkeiten medizinischer Versorgungszentren auf den regionalen Einzugsbereich ihrer Gründer – wie von der BÄK ebenfalls gewünscht – wird vom MEDI-Management als „nicht zielführend“ kritisiert. Regionalität sei noch kein Qualitätskriterium, heißt es weiter.
Smetak: „Wenn ein in ärztlicher Hand geführtes MVZ Konzepte für eine überregionale Versorgungskette entwickeln möchte, muss das erlaubt sein. Eine Ausdehnung innerhalb des eigenen Bundeslands mit den angrenzenden Randgebieten anderer Bundesländer sollte mindestens möglich sein.“
Die Debatte um eine weiterführende MVZ-Regulierung hatte zuletzt mit der Ankündigung des Bundesgesundheitsministers wieder Fahrt aufgenommen, unterbinden zu wollen, dass sich institutionelle Investoren an MVZ beteiligen. In einem Interview mit einer großen Boulevardzeitung hatte Lauterbach Mitte Dezember erklärt: „Ich schiebe einen Riegel davor, dass Investoren mit absoluter Profitgier Arztpraxen aufkaufen“.
Vorschläge dazu sollen im Entwurf eines „Versorgungsgesetzes II“ gemacht werden. Dessen Vorlage hatte Lauterbach noch zum 1. Quartal dieses Jahres angekündigt. (cw)