Klinik-Rettungsschirm
Manipulationen am Intensivbett? Ärzte, DKG und Spahn sagen nein
Haben sich Krankenhäuser in der Corona-Krise an Steuergeld bereichert? Intensivmediziner, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und das Bundesgesundheitsministerium weisen Vorwürfe des Bundesrechnungshofes und von Medien zurück.
Veröffentlicht:Berlin. Das Bundesgesundheitsministerium sieht für die Krankenhäuser „nur begrenzte Steuerungsmöglichkeiten, um die Voraussetzungen für die Gewährung von Ausgleichszahlungen“ herzustellen. Weder die Sieben-Tage-Inzidenz noch das Vorhandensein der für Zahlungen erforderlichen Versorgungsstruktur könnten von den Krankenhäusern beeinflusst werden.
Darauf hob am Freitag auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ab. Nur Krankenhäuser, die in die Notfallstufen 2 und 3 eingestuft seien, könnten derzeit noch Ausgleichszahlungen erhalten. Weitere Voraussetzung sei eine Sieben-Tage-Inzidenz von mindestens 50.000 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner. Zudem müsste die Auslastung der gesamten Intensivkapazität des Kreises oder der Stadt auf mehr als 75 Prozent steigen.
Zuvor hatten Medienberichte über einen bislang unveröffentlichten Bericht des Bundesrechnungshofes für Aufsehen gesorgt. Dort war im Zusammenhang mit den Ausgleichszahlungen von „massiver Überkompensation“ die Rede. Gegenüber der „Ärzte Zeitung“ betonte ein Behördensprecher, das Prüfverfahren sei erst dann abgeschlossen, wenn der Bundestag dazu Stellung bezogen habe.
DKG: Konzertierte Manipulation ist ausgeschlossen
Kleinere Häuser mit der einfachen Notfallstufe 1 könnten erst dann Ausgleichszahlungen erhalten, wenn in ihrem Landkreis die Auslastung der Intensivkapazitäten auf mehr als 85 Prozent steige. Erst ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 150 fallen alle Voraussetzungen der Intensivauslastung weg.
„Wollten Krankenhäuser ungerechtfertigt Leistungen beziehen, müssten sie sich „über Trägergrenzen hinweg im Landkreis abstimmen und konzertiert falsche Zahlen melden. Das ist ausgeschlossen“ , heißt es in der Einlassung der DKG.
Die politische Vertretung der Krankenhäuser betont zudem, dass sich die Ausgleichszahlungen auf den Belegungsschnitt des Jahres 2019 bezögen. In 2020 neu aufgebaute Betten würden dabei nicht berücksichtigt.
Die Verbände der Intensivmediziner (DIVI) meldeten sich am Freitag ebenfalls zu Wort. „Das DIVI-Intensivregister und die hierin abgefragten Daten aller Intensivstationen mit Akutversorgung in Deutschland, rund 1330 an der Zahl, sind und waren zu jeder Zeit belastbar – zur Bewertung der Pandemie und der Lage auf den Intensivstationen“, hieß es bei der medizinischen Fachgesellschaft.
„Rettungsschirm“ läuft im Juni aus
In einem am Freitag verbreiteten „Faktenblatt“ aus dem Ministerium heißt es, dass aufgrund der sinkenden Inzidenzen nun zunehmend mehr Krankenhäuser ihre Ansprüche auf Ausgleichszahlungen verlören. Zuletzt hatte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eine Verordnung vorgelegt, den Rettungsschirm für die Krankenhäuser mit dem 15. Juni komplett auslaufen zu lassen.
Die Ausgleichszahlungen sind mit den Inzidenzen in den Landkreisen und kreisfreien Städten verknüpft. „Wenn der Vorwurf zuträfe, die von den Krankenhäusern gemeldeten Angaben seien in großem Umfang manipuliert, um die Voraussetzungen für den Erhalt von Ausgleichszahlungen herzustellen, wäre die logische Konsequenz, dass die Zahl der gemeldeten freien Intensivbetten jetzt wieder deutlich steigen müsste, da eine hohe Intensivbettenauslastung keine finanziellen Vorteile mehr für die Krankenhäuser hat“, heißt es in dem Faktenblatt.
Eine derartige Steigerung könne derzeit aber nicht beobachtet werden. Die Ausgleichszahlungen gehen auf den Beginn der pandemischen Lage in Deutschland zurück, als der Bundestag die Krankenhäuser dazu aufgerufen hat, planbare Operationen auszusetzen oder zu verschieben, um stationäre Behandlungsmöglichkeiten freizuhalten.
Geflossen sind knapp 14 Milliarden Euro
Zwischen dem 16. März 2020 und dem 30. September 2020 hat das Bundesamt für Soziale Sicherung nach Auskunft des Gesundheitsministeriums 8,6 Milliarden Euro für Ausgleichszahlungen an die Länder überwiesen. Seit dem 18. November bis in diese Woche sind weitere rund fünf Milliarden Euro dazu gekommen. Das Ministerium legt Wert darauf zu vermitteln, dass es Aufgabe der Länder sei, die ermittelten Beträge zu prüfen und an das BAS zu melden.
Gleichwohl spricht der Bundesrechnungshof in einem noch unveröffentlichten Bericht von einer „massiven Überkompensation“ der Einnahmeausfälle in den Krankenhäusern. Auf eine frühere Kritik des Rechnungshofes hin, war das Gesundheitsministerium vom Gießkannenprinzip abgerückt und hatte nach Versorgungsrelevanz gestaffelte Zahlungen eingeführt. Das bedeutete, dass die für die Versorgung von COVID-Patienten besser ausgestatteten Maximalversorger auch mehr Geld für freigehaltene Betten bekommen.
Der Bundesrechnungshof führt als Zeugen auch das Robert Koch-Institut an, das in Schreiben an das BMG Vermutungen hinsichtlich mangelnder Validität der von den Krankenhäusern gemeldeten Zahlen geäußert haben soll. Das RKI betont an der Stelle jedoch, dass diese Befürchtungen nicht mit Daten und Analysen unterfüttert werden könnten.
Dennoch sei das Ministerium daraufhin tätig geworden, heißt es aus ebendemselben. Das RKI sei angewiesen worden, keine rückwirkenden Anpassungen der Intensivkapazitäten mehr vorzunehmen. Zudem habe Minister Jens Spahn die Gesundheitsminister in den Ländern auf mögliche Unstimmigkeiten hingewiesen.
Spahns Ministerium geht auch auf den vom Bundesrechnungshof kritisierten Aufbau der Intensivkapazitäten ein. Dafür sind bis 30. September 2020 pauschal 50.000 Euro je zusätzlichem Intensivbett geflossen, insgesamt 686 Millionen Euro. Rechnerisch seien somit 13.700 neue Intensivbetten beschafft worden. Die Zahlungen seien an die Genehmigung der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörden geknüpft gewesen, heißt es dazu aus dem BMG.
„Dauerhafte Betriebsbereitschaft“ keine Voraussetzung für Förderung
Dieser Aufwuchs hat sich in den täglichen Meldungen des DIVI-Intensivregisters nicht niedergeschlagen. Das BMG weist nun darauf hin, dass „die Förderung die Beschaffung sowie die Ausrüstung von Intensivbetten“ umfasst habe. Voraussetzung für die Förderung sei nicht gewesen, diese Betten auch „in dauerhafter Betriebsbereitschaft“ zu halten.
Diese Betriebsbereitschaft hängt unter anderem auch von der Einsatzbereitschaft von ausreichend intensivmedizinisch geschultem Personal ab. Die geförderten Betten bildeten wohl die Sieben-Tage-Notfallreserve und überhaupt intensivmedizinische Reserven ab, so das am Freitag vom BMG verbreitete Papier.
Die DKG wiederum rechnet vor, dass es am 10. Juni 26.176 betreibbare Intensivbetten gegeben habe. 10.522 weitere intensivmedizinische Behandlungsplätze könnten binnen einer Woche durch Personalumschichtungen aktiviert werden.